Drucksache - 1236/V  

 
 
Betreff: Schule bedarfsgerecht finanzieren (II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
   Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Grüne, SPD, CDU, FDP, Piraten vom 08.05.2018
2. Beschluss vom 17.05.2018
3. VzK ZB vom 08.10.2018
4. VzK SB vom 03.05.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:04.2019

Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200

Bezirksbürgermeister

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1236/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Schule bedarfsgerecht finanzieren (II)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1236/V)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, im Rat der Bürgermeister die Initiative zu ergreifen für einen Beschluss, dessen Inhalt sicherstellt, dass die geltenden Regelungen der auf der Kosten- und Leistungsrechnung basierenden Budgetzuweisung für die Schulprodukte so angepasst werden, dass den Bezirken im Rahmen der Schulbauoffensive keine finanziellen Nachteile entstehen.“

 

Das Bezirksamt hat am 30.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Rat der Bürgermeister wurde mit einer Vorlage zur Beschlussfassung am 16. August 2018 vorgeschlagen, den Senat von Berlin aufzufordern, die Finanzierung der bezirklichen Aufgaben der Schulträgerschaft neu zu strukturieren.

 

Der Rat der Bürgermeister hat die Vorlage am 14. März 2019 beschlossen.

 

Der Rat der Bürgermeister hat sich dabei auf folgende, mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgesprochene, Aufforderungen im Detail verständigt:

 

  • Strukturelle Unterschiede, die Klassenfrequenzabsenkungen nach sich ziehen, sollen ab der Zuweisung 2020 nicht nur im Grundschulbereich, sondern auch in Bezug auf ISS und Gymnasien berücksichtigt werden. Hierzu wird der Senat aufgefordert den für das Grundschulprodukt entwickelten „Klassenfrequenzfaktor“ bei der Ermittlung der Planmengen für die Produkte „78461 – Gymnasien“ und „80194 – Integrierte Sekundarschulen“ anzuwenden.

 

  • Unterjährige Gebäudebestandsveränderungen sollen künftig nicht mehr bei den Verrechnungsbeträgen für kalkulatorische Gebäudekosten berücksichtigt werden. Stattdessen sollen ausschließlich die im Haushalt veranschlagten Beträge, die in Summe auch im Plafond enthalten sind, verrechnet werden.

 

  • Das Projektteam Budgetierung wird beauftragt, unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen die Nachbudgetierungsquoten der Schulprodukte zu prüfen und ggf. anzupassen.

 

  • Der Senat wird aufgefordert, mit der Zuweisung 2020 die Mittelzuweisung für den Schulbauunterhalt kennzahlgestützt in Höhe der Veranschlagungsleitlinie vorzunehmen. Das Projektteam Budgetierung wird beauftragt, unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen ein geeignetes Verfahren zu entwickeln und zu prüfen, das bei der Berechnung des Produktsummenbudgets eine Mittelzuweisung für den „Schulbauunterhalt“ in Höhe der Veranschlagungsleitlinie ermöglicht sowie bei den dafür erforderlichen Anpassungen in der Kosten- und Leistungsrechnung zugleich die vollständige Erfassung und transparente Abbildung der Kosten des Schulbauunterhalts sicherstellt.

 

Über die Umsetzung des Beschlusses und dessen Auswirkungen auf die Aufgabenfinanzierung für das Bezirksamt Mitte von Berlin ab 2020 wird der Bezirksverordnetenversammlung unaufgefordert im Rahmen der Haushaltsberatungen abschließend berichtet.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 30.04.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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