Drucksache - 1213/V  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des bezirklichen Konzepts Wohnen für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 02.05.2018
2. VzK vom 02.05.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 17.04.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit                        Tel.:44600

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1213/V

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über „Weiterentwicklung des bezirklichen Konzepts Wohnen für Flüchtlinge“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 beschlossen:

 

I:  Der Bezirk Mitte beplant aktiv in Abstimmung mit dem Senat folgende Standorte, um hier Unterkünfte in wohnungsähnlicher Bautypologie nach Paragraph 246 BauGB genehmigen zu können:

 

a)     Triftstrasse (Wedding), Gebäude mit 40 WE bzw. bis zu 200 Plätzen, eingebettet in ein Blockkonzept als Grundlage für ein größeres Wohnungsbauprojekt

b)     Ehem. Diesterweggymnasium (Wedding), Gebäude mit 50 WE bzw. bis zu 250 Plätzen, eingebettet in ein Blockkonzept für ein größeres Wohnungsbauprojekt

c)     Pohlstraße 8 (Tiergarten), Gebäude mit 40 WE bzw. bis zu 200 Plätzen, ergänzt um ein normales Wohngebäude mit weiteren 40 Wohnungen und einer Kita im EG, die ihre Freiflächen in den Blockinnenbereich entwickelt.

d)     Alt-Moabit 82 b, ehemaliges Dienstgebäude (Tiergarten), das momentan als Kältehilfeeinrichtung genutzt wird. Umbau zu einer dauerhaften Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 200 Plätzen. Die endgültige Verfügbarkeitserklärung ist nach Anfertigung des Bürodienstgebäudekonzeptes Mitte im September 2018 zu erwarten.

e)     Neue Jakobstraße Ecke Annenstraße (Alt-Mitte), Gebäude mit 20 Wohnungen bzw. bis zu 100 Plätzen

f)       Breite Straße Ecke Neumannsgasse (Alt-Mitte), Gebäude mit 20 Wohnungen bzw. bis zu 100 Plätzen

In Summe bis zu 1.050 Plätze, die bis 2021 realisiert werden

 

II:  Das BA empfiehlt dem Senat bei folgenden bereits baureifen Wohnungsbauprojekten    der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Mitte bei Fertigstellung 10 Prozent der Wohnungen mit dichter Belegung an statusgewandelte Flüchtlingshaushalte zu vergeben, um durch Freizug aus Unterkünften dort neu zu belegende Kapazitäten zu schaffen:

 

g)     Fischerinsel  etwa 20 Wohnungen entsprechend bis zu 100 Plätzen

h)     Ifflandstraße etwa 15 Wohnungen entsprechend bis zu 75 Plätzen

i)        Alexandrinestraße etwa 15 Wohnungen entsprechend bis zu 75 Plätzen

j)        Gleimstraße etwa 5 Wohnungen entsprechend bis zu 25 Plätzen

k)     Bremerstraße etwa 5 Wohnungen entsprechend bis zu 25 Plätzen

l)        Wiesenstraße etwa 20 Wohnungen entsprechend bis zu 100 Plätzen

 

In Summe bis zu 400 Plätze, die bis 2021 realisiert werden.

 

III:  Der Bezirk betreibt weiter über einen Dienstleister eine Wohnungsvermittlung, die statusgewandelte Haushalte in den regulären Wohnungsmarkt vermittelt. Hieraus ergibt sich ein Freizug aus Unterkünften entsprechend 200 Plätzen pro Jahr. Rechnet man hier anteilig die Vermittlung von Wohnungen über den Kooperationsvertrag Wohnen für Flüchtlinge (WfF) hinzu, ergeben sich weitere 200 Plätze pro Jahr für den Bezirk Mitte.

 

In Summe ergeben sich hieraus bis zu 1.600 Plätze, die bis 2021 wiederbelegt werden können.

 

A)      Begründung:


Die im Februar 2018 beschlossene Senatsvorlage S-982/2018 „Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge – weitere Standorte“ sieht für den Bezirk Mitte zwei MUF-Standorte mit je 500 Plätzen an der Triftstraße und am Standort ehemaliges Diesterweggymnasium vor.

Der Bezirk antwortete innerhalb von 14 Tagen mit Schreiben vom 20.2.2018 mit einem differenzierten Alternativkonzept, das folgende 3 Prämissen beinhaltete:

 

      Wohnungsähnliche Bautypologien statt Unterkünften

      Maximal 250 Plätze pro Standort

      Gemischte Projekte

 

Außerdem wurde in diesem Alternativkonzept die Bedeutung der Vermittlung von statusgewandelten Haushalten in den regulären Wohnungsmarkt herausgearbeitet.

Als Reaktion auf das Konzept des Bezirks fanden Gespräche zwischen Senat und Bezirk statt, die folgende Bedingung beinhalten: zusätzlich zu den von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ohnehin geplanten Wohnungsbauprojekten sollen zeitnah zusätzliche Unterkünfte errichtet werden, die auf der Grundlage von Paragraph 246 BauGB genehmigt werden können. Die in dieser BAV formulierten Beschlusspunkte greifen diese Bedingung des Senats auf und ergänzen ihn zusätzlich um eine Komponente, die sich auf die regulären Wohnungsbauprojekte bezieht und um eine Komponente, die die Vermittlungsmöglichkeit von Flüchtlingshaushalten in den normalen Bestandswohnungsmarkt umfasst.

Die in den drei Beschlusspunkten beschrieben Maßnahmen ergeben für diese Legislatur eine Kapazität durch erstmalige Belegung und Wiederbelegung von (1.050 + 400 +1.600) bis zu 3.050 Plätzen.


Diese Beschlussfassung des Bezirksamtes wird den Senatsverwaltungen für Finanzen, Integration, Arbeit und Soziales sowie Stadtentwicklung und Wohnen schriftlich zur Annahme übermittelt.

 

Mit der Unterbringung von statusgewandelten Geflüchteten in dieser Größenordnung ist ein entsprechender Infrastrukturbedarf auch hinsichtlich der Bereitstellung von Grundschulplätzen und Willkommensklassen sowie Kitaplätzen zu berücksichtigen.

 

B)      Rechtsgrundlage:


§ 15 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ab 2018 bis 2021 entstehen jährlich ca. 10.000 € Kommunikationskosten, die bei der Bürgerbeteiligung Stadt und dem Integrationsbeauftragten verortet und aus der Wohnungsbauprämie beglichen werden.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 
 

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