Drucksache - 1212/V  

 
 
Betreff: Umgang mit den BewohnerInnen der Obdachlosenunterkunft Gotenburger Straße nach dem Ende der Kältehilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag Grüne, SPD vom 19.04.2018
2. Beschluss vom 19.04.2018
3. VzK vom 13.09.2018
4. Anlage Modellkonzept AWO.docx
5. Anlage Schreiben AWO

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:27.08.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung           Drucksache Nr.: 1212/V

Mitte von Berlin

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Umgang mit den Bewohnern der Obdachlosenunterkunft Gotenburger Straße nach dem Ende der Kältehilfe

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1212/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales kurzfristig dafür einzusetzen, die Finanzierung der zum Zwecke der Unterbringung der ehemaligen BewohnerInnen der Kameruner Straße 5 genutzten Unterkunft in der Gotenburger Straße bis auf weiteres über das reguläre Ende der Kältehilfe Ende April so lange sicherzustellen, bis mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales abschließend geklärt ist, wie mit insbesondere jenen BewohnerInnen seitens des Bezirks zu verfahren ist, welche über keine sozialhilferechtlichen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch verfügen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, seine diesbezügliche Einladung an Staatssekretär Fischer in das Bezirksamt aufrechtzuerhalten und die BVV über entsprechende Gesprächsergebnisse zu informieren.

 

Das Bezirksamt hat am 04.09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage 0351/V berichtet wurde, ist Staatssekretär Fischer der Einladung ins BA am 24.04.2018 gefolgt und hat zur Finanzierung der Unterbringung in der Gotenburger Straße Stellung genommen. Demnach kann die bisherige Finanzierung der Unterbringung für die ehemaligen Bewohner*innen der Kameruner Straße dort zwar seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales grundsätzlich nicht übernommen werden, aber eine Finanzierung der Notübernachtung bis Mai 2018 im Rahmen der Basiskorrektur wird von Herrn Staatsse- kretär Fischer unterstützt. Eine Möglichkeit für eine unbefristete Unterbringung der Menschen in der Gotenburger Straße in einer Einrichtung des ISP schloss er auch aus. Demnach hätten die Personen ohne sozialhilferechtliche Leistungsansprüche die Einrichtung eigentlich verlassen müssen, zumal sie alle nach eingehender Beratung das Angebot der Rückkehr in ihr Heimatland zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt hatten und somit auch keine weitere kurzfristige Unterbringung im Rahmen der Überbrückungshilfe nach § 23 SGB XII möglich war. Im Mai 2018 wären das noch 8 Familien gewesen, nachdem von 12 Familien drei spontan ausgezogen waren und eine nicht mehr im Amt für Soziales erschienen war. Obwohl  hier nach eingehender Prüfung für diese Familien keine sozialhilferechtlichen Leistungsansprüche bestehen und auch keine Integrationsperspektiven vorliegen, werden sie dennoch weiterhin in der Gotenburger Straße untergebracht. Nach ausführlicher Beratung in der Steuerungsrunde für Geflüchtete Mitte und Würdigung aller Umstände wurde in der Be- zirkssamts-Sitzung vom 19.06.2018 aus humanitären Gründen dazu eine Festlegung getroffen.

Danach erscheint es dem BA rechtlich vertretbar und politisch geboten, die noch in der Gotenburger Straße befindlichen Menschen ohne aktuelle Integrationsperspektive zur Vermeidung von Obdachlosigkeit dort zunächst wohnen zu lassen. Mögliche überplanmäßige Ausgaben im Haushalt von Soz werden ggf. ohne Gegenfinanzierung zugelassen.

Damit ist die Unterbringung der ehemaligen Bewohner*innen der Kameruner Straße auch nach dem Ende der Kältehilfe zumindest bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse aus der Strategiekonferenz und der damit verbundenen einheitlichen politischen Linie für ganz Berlin gesichert. Derzeit befinden sich noch 6 ehemalige Bewohner*innen  ohne Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch und ohne Integrationsperspektive in der Gotenburger Straße (Stand: 20.08.2018).

 

 

Neben der Finanzierung der Unterbringung in der Gotenburger Straße für  ehemalige Bewohner*innen der Kameruner Straße war auch die weitere Nutzung der Gotenburger Straße ein Thema des Gesprächs mit Herrn Staatssekretär Fischer am 24.04.2018.

Staatssekretär Fischer erklärte, die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sei bereit, die Gotenburger Straße ergänzend zur jetzigen ASOG-Nutzung als befristete Notunterkunft für obdachlose Familien im Rahmen von ISP zu nutzen und als Modellprojekt zu betrachten, sodass die Gotenburger Straße zunächst grundsätzlich weiter als Unterkunft auf Tagessatzbasis genutzt werden kann (voraussichtlich bis September 2019). Damit können auch ehemalige Bewohner*innen der Kameruner Straße mit sozialhilferechtlichen Ansprüchen hier zunächst verbleiben.

 

Nach dieser Mitteilung geht das Amt für Soziales davon aus, dass das begonnene Konzept der gemischten Unterbringung in der Gotenburger Straße nun fortgesetzt und ergänzt werden kann durch Notunterkünfte für Familien, die für 1-3 Monate dort untergebracht und von der AWO betreut werden, und zwar in Form von:

 

  • Befristete Notaufnahme von obdachlosen Familien, insbesondere aus dem EU-Ausland
  • Psychosoziale Betreuung in Kooperation mit Jug, Ges etc.
  • Überwachung des Zugangs zum Objekt und Kontrolle von Maßnahmen wie Schulbesuch, Vorsprache bei Ämtern usw.
  • Beratung zur Rückkehr, falls keine Bleibeperspektive besteht
  • Unterstützung bei der Antragstellung (z.B. Jobcenter, Krankenkasse), wenn eine Bleibeperspektive besteht
  • Vermittlung von Maßnahmen der Integration durch Arbeit/Beschäftigung
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung

 

Das Objekt steht dem BA Mitte und der AWO voraussichtlich bis September 2019 zur Verfügung. Es kann gemischt genutzt werden und die Finanzierung der Unterbringung erfolgt  je nach konkreter Situation auf Tagessatzbasis durch:

 

-          das Jobcenter im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU), falls Ansprüche bestehen

-          Mittel des Senates (ISP), vorbehaltlich der Zustimmung der LIGA

 

Ein Modellkonzept hinsichtlich dieser Nutzung liegt seitens der AWO bereits vor (s. Anlage 1) und wurde im Rahmen eines Vorort-Termins am 05.07.2018 mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der AWO und dem Leiter des Amtes für Soziales Mitte auch diskutiert. Eine endgültige Entscheidung über das Modellprojekt steht aber noch aus und wurde von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für September 2018 angekündigt.

 

Falls das Modellprojekt trotz der Zusage des Staatssekretärs von der Senatsverwaltung nicht angenommen und finanziert wird, wird die Gotenburger Straße weiterhin als ASOG-Unterkunft genutzt werden.

Eine entsprechende schriftliche Zusage der Weiternutzung des Refugiums Gotenburger Straße durch das Bezirksamt Mitte bis zum 30.09.2019 ist nach Abstimmung mit der Abteilung Schule, Sport und Facility Management bereits am 31.07.2018 an die AWO ergangen (s. Anlage 2).

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Bei Kapitel 3910 Titel 68102 sind im Haushaltsjahr 2018 bisher Mehrausgaben für Unterbringungskosten hinsichtlich der Gotenburger Straße für den Zeitraum 12/2017 bis 07/2018 i.H.v. 204.351,66 € entstanden. Ab 08/2018 werden die monatlichen Unterbringungskosten rd. 5.000,- € betragen, so dass im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich insgesamt mit Mehrausgaben i.H.v. 224.351,66€ (Unterbringung für den Zeitraum 12/2017–11/2018) zu rechnen ist.

 

Eine entsprechende Aufstellung der Kosten entnehmen Sie bitte der Tabelle:

 

 

Monat

Betrag

Status

Dez 17

55.537,90

bezahlt

Jan 18

48.162,40

bezahlt

Feb 18

39.185,64

bezahlt

Mrz 18

24.866,01

24.505,94€ bezahlt

Apr 18

-360,07

Mai 18

18.874,74

bezahlt

Jun 18

16.333,59

bezahlt

Jul 18

1.751,45

bezahlt

Aug 18

5.000,00

Prognose

Sep 18

5.000,00

Prognose

Okt 18

5.000,00

Prognose

Nov 18

5.000,00

Prognose

gesamt

224.351,66

 


 

 

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den 21.08.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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