Drucksache - 1186/V
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 42660
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über die Wahl von 7 Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als Vertrauenspersonen gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2024 werden gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):
Herr Daniel Gollasch, geb. 1983, wohnhaft 13347 Berlin Herr Olaf Lemke, geb. 1977, wohnhaft 10555 Berlin Herr Max Landero, geb. 1991, wohnhaft 10117 Berlin Frau Miriam Scheffler, geb. 1967, wohnhaft 10559 Berlin Herr Thilo Urchs, geb. 1962, wohnhaft 10115 Berlin Herr Herbert Wehlus, geb. 1948, wohnhaft. 13355 Berlin.
A) Begründung
Gemäß § 40 Abs. 1 GVG des Gesetzes zur Ausführung des GVG tritt jedes fünfte Jahr ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tiergarten zusammen.
Der Ausschuss besteht aus der Richterin oder dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzende oder Vorsitzender und einer/einem von der Landesregierung zu bestimmender/bestimmenden Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamten sowie aus sieben Vertrauenspersonen, die ihre alleinige Wohnung oder ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Bezirk haben, als Beisitzerinnen und Beisitzer (§ 40 Abs. 2 GVG). Die Vertrauenspersonen werden von der BVV mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder gewählt. Daraus ergibt sich ein Vorschlagsrecht der Fraktion der BVV.
Die Parteien der BVV wurden mit dem Schreiben vom 20.12.2017 um Benennung von Vorschlägen/Vertrauenspersonen gebeten. Es wurden 6 Vorschläge/Vertrauenspersonen benannt. Der Schöffenwahlausschuss bedarf zu seiner Rechtmäßigkeit und Beschlussfähigkeit einer Mindestanzahl von drei gewählten Mitgliedern, dem oder der Vorsitzenden sowie der Verwaltungsbeamtin oder dem Verwaltungsbeamten.
B) Rechtsgrundlage: § 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz §§ 31 bis 35 in Verbindung mit § 40 und § 57 Gerichtsverfassungsgesetz
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.
Berlin, den 10.4.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |