Drucksache - 1180/V  

 
 
Betreff: Strukturierter Prozess für neue Stellen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Hauptausschuss
08.05.2018 
19: öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.06.2018 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.04.2018
2. BE HA Austauschblatt vom 19.06.2018
3. Beschluss vom 21.06.2018
4. VzK SB vom 22.01.2020
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 10.01.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32000

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1180/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Strukturierter Prozess für neue Stellen im Bezirk Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1180/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Programm zur Stärkung des öffentlichen Dienstes in Mitte aufzulegen und gegebenenfalls aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Dazu sollen in einem ersten Schritt

  1. die gemeldeten Personalmehrbedarfe der Ämter und Organisationeinheiten aus den Haushaltsberatungen 2018/19, die bisher nicht befriedigt werden konnten
  2. die gemeldeten Personalmehrbedarfe der Ämter und Organisationseinheiten im Zusammenhang mit den zusätzlichen Stellen des Senats (AG Ressourcensteuerung), die soweit nicht befriedigt werden
  3. die darüberhinausgehenden Bedarfe beruhend auf Beschlüssen der BVV
  4. sowie die Bedarfe, die aus bereits vorliegenden Zielwerten, fachlichen Empfehlungen bzw. verbindlichen Standards für die Personalausstattung der jeweiligen Ämter und Organisationseinheiten erwachsen, wie z.B. für den ÖGD oder den RSD im Jugendamt, erhoben wurden,

zusammengestellt werden.

Diese Aufstellung soll ergänzt werden um die Ergebnisse einer Abfrage bei den Ämtern und Organisationseinheiten,

  1. mit über die vorgenannten Punkte hinausgehende Bedarfe, welche bestehen, will man einen Fortbestand oder eine Wiederholung von Problemen vermeiden, die in der jüngeren Vergangenheit zu Tage getreten sind und zu nachvollziehbarem Unmut bei Bürgerinnen und Bürger geführt haben, (beispielsweise Bearbeitungszeiten von Geburtsurkunden)
  2. um zwischenzeitlich neu hinzugetretene Sachverhalte mit Personalmehrbedarfen, (beispielsweise aufgrund neuer Aufgaben oder im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung)
  3. um abzusehende Häufungen von Neubesetzungen bei bestimmten Aufgaben in einzelnen Ämtern und Organisationseinheiten in den nächsten 4 Jahren aufgrund von absehbarer altersbedingter Fluktuation
  4. wo, ab wann, in welchem Umfang konkret beabsichtigt wird, Plätze für ein Duales Studium einzurichten, um dem Personalbedarf kommender Jahre (z. B. aufgrund altersbedingten Ausscheidens von Personal) entgegen zu wirken,
  5. wo und in welchem Umfang spezielle Beschäftigungspositionen explizit für bisher Langzeitarbeitslose geschaffen werden sollen (eine Möglichkeit zur langfristigen Beschäftigung ist dabei Voraussetzung).

Diese Aufstellung mit einem ersten Vorschlag für die Verteilung der in der Personalbedarfsanalyse identifizierten Mehrbedarfe ist mit einem Zwischenbericht der BVV und damit den Fachausschüssen zur Kenntnis und Diskussion vorzulegen.

Bei der Erarbeitung des Vorschlags soll das Bezirksamt neben der Gewichtung der Aspekte Dringlichkeit, Wichtigkeit und Refinanzierungswahrscheinlichkeit über die KLR zusätzlich jene Geschäftsbereiche im besonderen Maße berücksichtigen, welche konkrete und umsetzbare Wege für die unter Buchstabe g) und h) genannten Vorschläge aufzeigen. Etwaige Stellen sind dann entsprechend zu koppeln.

Der Prozess ist zügig in Angriff zu nehmen. Nach und auf Grundlage der Beratungen im Hauptausschuss sollen erste befristete Beschäftigungspositionen für das vierte Quartal 2018 und das Jahr 2019 geschaffen werden.

Die abschließende Verteilung der zusätzlich finanzierten Stellen ist im Haushaltsplan 2020/2021 vorzunehmen.

Parallel sind die bestehenden Bemühungen um angemessene Raumkapazitäten und Büroausstattungen entsprechend des geplanten Personalaufwuchses zu verstärken. Auch die übrigen Besetzungsverfahren sind weiter voranzutreiben.

Vorgenannter Zwischenbericht ist der BVV bis zur BVV im September 2018 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt hat am 21.01.2020  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die nachfolgenden Erläuterungen wurden dem Hauptausschuss im August 2019 als Entwurf zur Verfügung gestellt. Da dem Bezirksamt keine Rückmeldungen übermittelt worden sind, wird diese Vorlage unverändert der Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht zur Kenntnis gebracht.

Das Bezirksamt teilt uneingeschränkt die Intension des BVV-Ersuchens, den öffentlichen Dienst nach Jahren eines auch betriebswirtschaftlich nicht zielführenden Personalabbaus zu stärken und diese Stärkung sofern notwendig auch mit eigenen Mitteln zu finanzieren.

Es hat den Umgang mit der Drucksache und ihren umfassenden Berichtspflichten mit den Personalverantwortlichen der einzelnen Ämter und SE erörtert. Es wurde vereinbart, die Diskussion um die notwendige personelle Stärkung des öffentlichen Dienstes/ des Bezirksamtes Mitte im Zusammenhang mit der regulären Dienstkräfteanmeldung 2020/ 2021 unter Berücksichtigung der vom Senat gewährten und vom Bezirksamt beschlossen zusätzlichen Personalmittel durchzuführen.

Eine vorfristige Beratung erschien auch deswegen nicht angezeigt, weil eine seriöse Personalplanung nicht nur den Personalbedarf bestimmen kann, sondern immer auch die dafür finanziell zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigen muss. Aufgrund der immensen Herausforderung, trotz einer sich verstärkenden Personalfluktuation den Personalaufbau, aber auch die Personalentwicklung zu bewältigen bzw. zu entwickeln, ist eine theoretische Diskussion über Personalbedarfe nicht zielführend.

Zudem dürfte die Idee, dringliche Personalbedarfe in einem ersten Schritt über befristete Beschäftigungspositionen zu befriedigen angesichts der Schwierigkeiten der Bezirke, selbst für angemessen dotierte unbefristete Stellen geeignetes Personal zu bekommen, nicht realisierbar sein. Auch verfügen alle Ämter über ausreichend freie Stellen und Personalmittel, um auf dringende Personalbedarfe reagieren zu können. Das vom Bezirksbürgermeister allen Ämtern gegebene diesbezügliche Unterstützungsangebot wurde nur mit sehr wenigen Ausnahmen angenommen.

Die Abfragen wurden daher erst im Rahmen der Haushaltsberatungen und mit den Kategorien a)-i) durchgeführt (Anlage 1). Die Beantwortung der einzelnen Kategorien in Textform durch zwölf Ämter erschien nicht zielführend, so dass eine Darstellung der Sachverhalte in Tabellenform gewählt wurde, um die Bearbeitung des Ersuchens zusammengefasst und übersichtlich übermitteln zu können.

Dabei blieb die Kategorie der im Zusammenhang mit den zusätzlichen Stellen des Senats (AG Ressourcensteuerung) gemeldeten, aber nicht befriedigten Personal-mehrbedarfe der Ämter und Organisationseinheiten gänzlich unberücksichtigt, weil in der AG Ressourcensteuerung nur in ausgewählten Einzelsachverhalten stellen- und aufgabenscharf diskutiert und entschieden wurde, wobei die Bezirke aufgrund ihrer Spezifika nicht immer eine einheitliche Auffassung zu den notwendigen Personalmehrbedarfen hatten. In einigen Fällen wurde den Bezirken mit Hinweis auf die vom Senat genannten Grundsätze der Regierungspolitik auch für Aufgaben zusätzliche Personalmittel zur Verfügung gestellt, die diese selbst nicht als vordringlich empfanden und einen entsprechenden Bedarf demnach auch nicht angemeldet hatten. Der ganz überwiegende Teil der zusätzlichen Personalmittel wurde den Bezirken aber pauschal zur Setzung eigener Prioritäten zu Verfügung gestellt, womit der Senat einer langjährigen Forderung der Bezirke nachkam; eine spezifische Zuordnung im Sinne des Antrages war somit nicht möglich. 

Bei der Bearbeitung der Drucksache und der diesbezüglichen Rückmeldungen der Ämter und SE wurde deutlich, dass sich die unterschiedlichen Kategorien – so sinnhaft sie auf den ersten Blick erscheinen mögen – nicht ausreichend scharf voneinander abgrenzen lassen. Vielen Begründungen für einen personellen Mehrbedarf wohnen sehr unterschiedliche Argumente inne, die oft auch unterschiedlich zu gewichten sind.

So ist beispielsweise die Stärkung des sozialpsychiatrischen Dienstes nicht nur eine Forderung, die aus dem Mustergesundheitsamt erwächst, sondern auch eine aus vergangenen Haushaltsberatungen und zumindest indirekt zahlreicher Ersuchen der BVV. Eine Personalverstärkung würde zudem den Fortbestand oder eine Wiederholung von Problemen vermeiden und gleichzeitig neuen Sachverhalte wie z.B. die Veränderungen im Betreuungsrecht oder schlicht Fallzuwächsen begegnen können.

Die vom Bezirksamt erstellte Tabelle kann daher nur der Versuch sein, den dominierenden Begründungszusammenhang abzubilden, ohne dass dafür verallgemeinerbare Bewertungsmuster zur Verfügung stehen. Bei der Interpretation der vom Bezirksamt erstellten Übersicht ist ferner zu berücksichtigen, dass die einzelnen Ämter in ihren Anmeldungen sehr unterschiedlich vorgehen. So haben auch bei der DKA 2020/ 2021 einige Ämter den Personalbedarf zur Erreichung des angestrebten fachlichen und organisatorischen Idealzustandes als Grundlage ihrer Anmeldungen genommen, wogegen andere Ämter sich bereits relativ eng an den voraussichtlichen finanziellen Möglichkeiten des Bezirksamts orientiert haben.

Um ein fiktives Beispiel zu nennen: So wäre es sicherlich sinnvoll, an jeder Schule zwei Hausmeister zu haben. Aus der daraus abgeleiteten Anmeldung von zusätzlichen 55 Hausmeistern als Personalmehrbedarf und einer anschließenden realen Gewährung von drei Stellen errechnete sich dann ein verbliebener und ggf. zukünftiger Personalbedarf von 52 Stellen, ohne dass dieser Stellenmehrbedarf bereits inhaltlich diskutiert und ins Verhältnis zu anderen ggf. nur am Machbaren orientierten Personalbedarfsanmeldungen gesetzt worden wäre. Als Entscheidungshilfe für konkrete Haushaltsplanungen ist diese Übersicht daher aus Sicht des Bezirksamtes nur als ergänzende Hintergrundinformation geeignet, insbesondere, weil sie sowohl vergangene als auch zukünftige Sachverhalte gleichgewichtig darstellt. Aus Sicht der beteiligten Ämter sind die Anmeldungen zur DKA, die dazu gegebenen Begründungen sowie die real vom Bezirksamt den einzelnen OEs zugebilligten Personalmehrbedarfe besser geeignet, mögliche Personalminderausstattungen und damit Handlungsbedarfe für die BVV zu identifizieren.   

All diese Unterlagen sind der BVV bereits vor dem Eckwertebeschluss zur Verfügung gestellt worden. In diesen Unterlagen ist durch den ausgewiesenen Vorwegabzug auch dargestellt, welche zusätzlichen Stellen aufgrund von gesetzlichen Veränderungen unabdingbar sind bzw. von welchen Stellenbesetzungen das Bezirksamt ämterübergreifend profitiert.

Selbstverständlich hat sich das Bezirksamt bei seinem Verteilungsvorschlag für zusätzliche Personalmittel bzw. Stellen auch an der Refinanzierungswahrscheinlichkeit über die KLR orientiert. Allerdings ist auch diese Kategorie nur bedingt belastbar bzw. aussagefähig, denn unabhängig von der Prognoseungenauigkeit könnte eine zusätzliche Stelle durch Mengensteigerungen bei unveränderten Gemeinkosten teilweise refinanziert werden, das eigentliche Defizit in dem entsprechenden Produkt aber dadurch nur geringfügig reduziert werden und die zusätzliche Stelle aus Sicht einer ausgeglichenen KLR nicht sinnvoll gewesen sein.

Auf der anderen Seite überwiegen inhaltlich-politische Gründe oftmals diese betriebswirtschaftlichen Erwägungen. So müsste die Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerung) aufgrund ihres hohen Defizits betriebswirtschaftlich eigentlich Personal abbauen. Sie soll aber personell weiter verstärkt werden, um die Wartezeiten auf ein Einbürgerungsverfahren zu vermindern, da diese einen wichtigen Bestanteil der bezirklichen Integrationspolitik darstellt.

Die bestehenden Bemühungen um angemessene Raumkapazitäten und Büroausstattungen entsprechend des geplanten Personalaufwuchses hat das Bezirksamt weiter verstärkt. Gleiches gilt für die Frage einer Beschleunigung und Erhöhung der Besetzungsverfahren. Beides bildet sich im Haushaltsplanentwurf 2020/ 2021 bzw. im Haushaltsergebnis 2018 und auch 2019 ab.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 10.01.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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