Drucksache - 1179/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1179/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Sitzbänke im Bezirk Mitte instand halten! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1179/V)
Die BVV geht davon aus, dass der Zustand der Sitzmöbel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünanlagen des Bezirks Mitte in angemessenen Abständen geprüft wird, und dass bei den regelmäßigen Begehungen bzw. bei Inspektionen von Parkanlagen deren Zustand dokumentiert wird. Der Aufbau des vom Abgeordnetenhaus bereits beschlossenen digitalen Katasters wird begrüßt.
Das Bezirksamt wird ersucht,
- darzulegen, wie viele Sitzbänke im Bezirk vorhanden sind, und in welchen Zustand sich diese befinden (z.B. Anteil der dringend reparaturbedürftigen, der reparaturbedürftigen und der Sitzbänke, die Schäden aufweisen),
- anzugeben, wie viele Sitzbänke seit 2015 abgebaut wurden und aus welchen Gründen (defekt/nicht mehr reparaturfähig, Entfernung auf Bitten von AnwohnerInnen, sonstige Gründe),
- darzulegen, wie viele Sitzbänke in diesem Jahr repariert bzw. ausgetauscht wurden bzw. voraussichtlich werden,
- darzulegen, welche Straßen und Grünanlagen in nächsten 4 Jahren (Zeitraum der nächsten Investitionsplanung) grundhaft saniert werden sollen und in diesem Zuge auch neue bzw. aufgearbeitete Sitzmöbel erhalten werden,
- darzulegen, welcher finanzielle und personelle Aufwand zu veranschlagen ist, um die restlichen Sitzmöbel in einen guten Zustand zu versetzen.
Das Bezirksamt hat am 16.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) verfügt weder über die personellen noch über die finanziellen Ressourcen, um einen derartigen Beschluss und die daraus resultierenden personellen und finanziellen Konsequenzen umzusetzen. Zudem wäre das SGA bei der Umsetzung der Maßnahmen von Faktoren abhängig, auf die es keinen Einfluss hat.
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Zusammenhang mit der Einführung eines Erhaltungsmanagementsystems eine Befahrung / Zustandserfassung mit dem gleichen Ziel durchgeführt.
Das geforderte Kataster für den Straßenbereich wird sich nach Auskunft der für die Einführung des vom Abgeordnetenhauses und Rechnungshofes geforderten Erhaltungsmanagements zuständigen SenUVK aus den Daten der derzeit durchgeführten Erhebung generieren lassen.
Im Zuge der nach Aussage der SenUVK bereits für 2019 geplanten Einführung der digitalen Schadensfeststellung durch die zuständigen Begeher/Bauaufseher kann dann auf einfache Art und Weise eine standortgenaue Klassifizierung jedes verorteten Straßenmöbels erfolgen.
Im Einzelnen: Für den Bereich öffentliches Straßenland:
Eine zusätzlich zu den ohnehin bereits im Rahmen der turnusmäßigen Begänge durchzuführende Kontrolle der o.g. Einrichtungen sowie eine dann damit einhergehende Untersuchung / Bestandsaufnahme des Sanierungsbedarfes aller Bänke und Stadtmöbel kann derzeit durch das SGA nicht erfolgen. Das SGA verfügt nicht über entsprechende Personalkapazitäten.
Um eine genaue Aussage zum generellen Sanierungsbedarf treffen zu können, müssten gezielte und eingehende Untersuchungen jedes einzelnen Stadtmöbels beauftragt werden. Der Zeitbedarf alleine für die Vorbereitung eines solchen Vergabeverfahrens würde den im Rahmen der zwingend zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht zur Verfügung stehenden und für die Aufgabenerfüllung notwendigen Zeitrahmen sprengen.
Entsprechende finanzielle und personelle Mittel sind im Haushalt nicht eingestellt. Die Mittel aus der Straßenunterhaltung können für derartige Untersuchungen nicht zum Ansatz kommen.
Sobald die Daten aus dem Erhaltungsmanagement aufbereitet sind und – voraussichtlich noch in diesem Jahr an die Bezirke übergeben werden – ist zu prüfen, ob diese Objekterfassung (Standort + Foto) gleichzeitig eine aussagefähige Bewertung der einzelnen Einrichtungen ermöglicht bzw. ob diese Daten dann die Grundlage für ein derartiges Kataster darstellen können.
Für den Bereich öffentliche Grün- und Erholungsanlagen:
In den gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist die Erfassung aller beschädigten Bänke aus den eingangs beschriebenen Gründen nicht realisierbar.
Ein regelmäßiger Begang, wie er im Straßenland stattfindet, ist in öffentlich gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen gesetzlich nicht gefordert, so dass hierfür auch kein Personal vorgehalten werden kann.
Alle Arbeiten zum Erhalt der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen müssen aus dem Etat zur Grünunterhaltung bestritten werden.
Sofern Schäden an Parkbänken festgestellt bzw. bekannt werden, werden diese im Rahmen der vorhandenen Mittel beseitigt und die Parkbänke instandgesetzt.
Zur Prioritätenlisten:
Bezugnehmend auf die gewünschte Prioritätenliste für die Instandhaltung und Pflege der Bänke und Stadtmöbel muss auf den bereits eingangs erwähnten Sachverhalt der leider nicht beeinflussbaren Faktoren (Vandalismus, Diebstahl usw.) und damit die nur in den seltensten Fällen der normalen Alterung bzw. dem nutzungsbedingten Verschleiß geschuldeten Investitionsbedarf für Instandsetzungsmaßnahmen hingewiesen werden.
Somit hätte die Liste nur einen sehr begrenzten Informationswert.
Fazit:
Die Erstellung eines Katasters für alle im bezirklichen Eigentum bzw. auf öffentlichen Flächen befindlichen Bänke und andere Stadtmöbel zur Kategorisierung ihres Zustandes und zur Vorbereitung eines möglichen Sanierungsprogramms wird für den Bereich Straßenland erst nach Einführung des Erhaltungsmanagementsystems möglich werden.
In dem für das Grünflächeninformationssystem (GRIS) verwendete Programm „Pit-Kommunal“ besteht zwar grundsätzlich eine entsprechende Funktion, welche derzeit jedoch aus den vorab beschriebenen Gründen nicht mit Daten versehen werden kann.
Die Antragsumsetzung wäre eine zusätzliche parallele Erstellung eines eigenen Erhaltungsmanagementsystems des Bezirks Mitte, welches nicht kompatibel mit dem durch die SenUVK eingeführten Gesamtberliner Systems wäre.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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