Drucksache - 1003/V  

 
 
Betreff: Benennung einer privaten Verkehrs- / Platzfläche im Ortsteil Mitte, an der Dircksenstraße Ecke Voltairestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 30.01.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin        . 2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Benennung einer privaten Verkehrs- / Platzfläche im Ortsteil Mitte, an der Dircksen-straße Ecke Voltairestraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am     30.01.2018 beschlossen, die an der Dircksenstraße Ecke Voltairestaße liegende private Verkehrs-/ Platzfläche in „Ravelinplatz“ zu benennen

 

A)                Begründung:

Die Eigentümer der Platzfläche an der Dircksenstraße Ecke Voltairestraße haben die Benennung der Platzfläche in „Ravelinplatz“ beantragt. In ihrem Antrag heißt es: „Der Name wurde 2007 bewusst gewählt und hat einen historischen Bezug zur Stadt Berlin und auch dem Alexanderplatz. Als Ravelin (deutsch: Wallschild) bezeichnet man im Festungswesen ein eigenständiges Werk.

 

Berlin wurde im 17. Jahrhundert zur Festung ausgebaut, die die historischen Stadteile Alt-Berlin, Cölln, Neu-Cölln und Friedrichswerde umfasste. Die Festung Berlin umfasste 5 Tore (u.a. das Georgentor) und dreizehn Bastionen. Das Georgentor befand sich ungefähr an der Stelle des heutigen Alexanderplatzes. Vor dem Georgentor existierte ein Ravelin.“

 

Die Benennung der privaten Platzfläche ist im Sinne § 5 Abs. (1) nicht erforderlich, da eine eindeutige Orientierung gegeben ist. Es bestehen seitens der Fach-abteilungen keinerlei Hinderungsgründe gegen die Benennung, diese hätte keine Auswirkung auf die Grundstücksnummerierung.

 

Eine gleichlautende oder ähnlich klingende Benennung ist in Berlin nicht vorhanden.

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur wurde über die Benennung der privaten Verkehrs-/ Platzfläche informiert und hat keine Bedenken geäert.

 

 

 

B)    Rechtsgrundlage

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Berlin, den      30.01.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 

 

 

 

 
 

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