Drucksache - 0987/V  

 
 
Betreff: Wie weiter mit den wohnungslosen BewohnerInnen der Kameruner Straße 5?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA Grüne vom 16.01.2018
2. Antwort

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Bis wann wird das Bezirksamt feststellen, ob sozialhilferechtliche Ansprüche (Zuständigkeit des Sozialamts durch letzte Meldeadresse in der Kameruner Straße bzw. Nachweis von Mietzahlungen gegenüber dem Eigentümer der Kameruner Straße bzw. Nachweise von Arbeitsverhältnissen ) der wohnungslosen BewohnerInnen der Kameruner Straße 5 gegenüber dem Sozialamt Mitte bestehen?

 

2. Was gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um die BewohnerInnen nach dem Ende der

    Kältehilfeperiode ordnungsgemäß in geeigneten Unterkünften nach ASOG unterzubringen?

 

3. Wie gedenkt das Bezirksamt zu verfahren, sofern keine sozialhilferechtlichen Ansprüche bestehen?

 
 

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