Drucksache - 0980/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0980/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Erhalt bezirklicher Sportflächen für Sportvereine in Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0980/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV bei Veränderungen oder Kündigungen von Verträgen mit Sportvereinen in Mitte vorab zu informieren und einzubeziehen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, unabhängig von der Kündigung des Mietvertrages mit dem TC Mitte sich dafür einzusetzen, die Nutzung bis zum Beginn der Bauarbeiten zu ermöglichen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, den Senat aufzufordern bereits in der Entwurfsplanung zum Schulneubau, einen Ausgleich zwischen Schul- und Sportinteressen weitestgehend zu berücksichtigen.“
Das Bezirksamt hat am 12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt wird wie in der Vergangenheit die BVV informieren und einbeziehen, wenn es um wesentliche Veränderungen oder Kündigungen von Verträgen mit Sportvereinen geht. Dies ist geübte Praxis und wurde so bereits so gehandhabt, wie z.B. bei Beach Mitte, dem Deutschen Alpenverein(DAV), den großen Schlüsselverträgen oder auch beim Tennisverein TC Albert Gutzmann Mitte e.V. (TC Mitte e.V.). Das Bezirksamt wird sich weiter dafür einsetzen, dass der TC Mitte e.V. bis zum Beginn der Bauarbeiten am Schulstandort Adalbertstraße weiter seinen Übungs-, Trainings- und Wettspielbetrieb aufrechterhalten kann. Das Bezirksamt setzt sich seit jeher dafür ein, einen Ausgleich zwischen den schulischen Erfordernissen und den Interessen des Sports herzustellen. Neben Schreiben an die zuständige Senatsbaudirektorin Frau Lüscher wurde in vielen persönlichen Gesprächen auch mit Vertretern anderer Senatsverwaltungen dieses Anliegen immer wieder transportiert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 12.06.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek |
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