Drucksache - 0958/V  

 
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.01.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

Ordnungsamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom  19.12.2017 beschlossen:

  • Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bereich der westlichen Oranienburger Vorstadt in den Abgrenzungen der Anlage 1 durch die Einrichtung einer neuen Parkzone.

 

  • Die Bewirtschaftung der Parkzone in den Zeiten Montag bis Freitag von 9 - 20 Uhr. Samstags von 9 – 18 Uhr, Sonn- und Feiertage sind gebührenfrei.

 

  • Die Festsetzung einer Parkgebührenhöhe von 0,50 € je Viertelstunde in der westlichen Oranienburger Vorstadt.

 

  •                                    Die konkrete Realisierung der Parkraumbewirtschaftung nach Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Anwohner_innen und ansässigen Betriebe, Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen, Erteilung von Bewohnerparkausweisen, Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen, Beschaffung und Aufstellung von Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung.

 

A)    Begründung:

  1. Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung

 

Bereits im Jahr 2006 wurden im Auftrag des Bezirksamts Mitte in dem Gebiet der Oranienburger Vorstadt, der Rosenthaler Vorstadt und des Brunnenviertels Untersuchungen zum ruhenden Verkehr durch das Planungsbüro KommunalData GbR durchgeführt und die Notwenigkeit einer Parkraumbewirtschaftung geprüft. Der Gutachter empfahl in den Bereichen Oranienburger Vorstadt und Rosenthaler Vorstadt eine Parkraumbewirtschaftung vorzunehmen.

In der Rosenthaler Vorstadt und Teilen der Oranienburger Vorstadt wird nach Beschluss des Bezirksamtes Mitte vom 17.04.2007 bereits seit dem 01.04.2008 der Parkraum bewirtschaftet.

Die Notwendigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung auch in dem westlichen Teil der Oranienburger Vorstadt wird wie folgt begründet:

 

  • Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung steht im Einklang mit den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (siehe Stadtentwicklungsplan Verkehr und Luftreinhalteplan des Landes Berlin) und erfolgt nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen.
  • Das Gebiet weist eine hohe Nutzungsmischung aus beschäftigungsintensiven Einrichtungen (u.a. Bundesnachrichtendienst am Standort Chausseestraße mit ca. 4000 Mitarbeiter_innen, Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundeswehrkrankenhaus, Deutsche Bahn AG, Naturkundemuseum), Wohnen und Einzelhandel auf.
  • Aufgrund der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen und privaten Bereich und der intensiven Nutzung durch verschiedene Nutzergruppen  ist die Situation im ruhenden Verkehr kritisch. Die Auslastung der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum betrug laut Gutachten aus dem Jahr 2006 insbesondere vor- und nachmittags zwischen 102 und 111 %.
  • Im November 2017 im gesamten Erweiterungsgebiet durch die Straßenverkehrsbehörde Mitte durchgeführte Verkehrserhebungen zeigten, dass die Auslastung der Stellplätze mittlerweile zwischen 101 und 147% liegt, was auf einen weiter angestiegenen Falschparkeranteil zurückzuführen ist. Der hohe Parkdruck wird wesentlich von Beschäftigten verursacht. Der Kurzparkbedarf von Besucher_innen und Kunden_innen kann nicht angemessen befriedigt werden. Bewohner_innen haben häufig Schwierigkeiten, einen Stellplatz in Wohnungsnähe zu finden. Im Vergleich zur Untersuchung 2006 ist seit der weitgehenden Fertigstellung des Baues der BND-Zentrale und dem begonnenen Bezug also festzustellen, dass die Auslastungsgrade weiter gestiegen sind und inzwischen im gesamten Bereich der westlichen Oranienburger Vorstadt sehr hohe Werte anzutreffen sind.
  • Die Parkraumbewirtschaftung ist ein geeignetes Instrument, um die Parkchancen der Bewohner_innen, Besucher_innen und Kund_innen zu erhöhen. Der Parkdruck und der Parksuchverkehr werden verringert. Die vorhandene Beeinträchtigung des Gebiets durch gebietsfremde Dauerparker wird weitestgehend vermieden. Mit der Maßnahme kann außerdem eine systematische Ordnung und Überwachung des ruhenden Verkehrs sichergestellt werden.
  • Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt wird auch ein Teil des „Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin“ des Bezirksamtes Mitte von 2006 umgesetzt. Mit dem BVV-Beschluss vom 22.03.2007 (DS 0123/III) wurde das Ersuchen der Umsetzung des Konzeptes nochmals bekräftigt.

Des Weiteren kann hiermit dem Ersuchen aus dem BVV-Beschluss vom 22.09.2017 (DS 0518/V) - Ausweisung einer Parkraumbewirtschaftungszone im Quartier Schwarzkopff-, Pflug- und Wöhlertstraße – entsprochen werden.

  1. Einteilung nach Parkzonen

 

Nach der gesetzlichen Anforderung ist die Gebietsgröße einer Parkraumzone begrenzt. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes ist nur eine Bewirtschaftungszone erforderlich (siehe Anlage 1). Die Einteilung des Gebietes in eine Parkraumbewirtschaftungszone erfolgt in Berlin anhand des „Leitfadens Parkraumbewirtschaftung“ der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Demnach sind die Abgrenzungen der Zone nach natürlichen Grenzen in der Stadtstruktur zu wählen wie beispielsweise Hauptverkehrsstraßen, Gewässer und Bahntrassen. Indem hier u.a. der Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, ein Teil des S-Bahn-Rings und die stillgelegten Bahnanlagen westlich der Gartenstraße als Gebietsabgrenzung gewählt wurden, sind diese Vorgaben erfüllt.

 

 

  1. Bewohnerparken

 

In der gesamten Zone des neuen Bewirtschaftungsgebietes wird das sogenannte „Mischparken“ angeordnet. Es besteht eine Parkgebührenpflicht, von der Bewohner_innen mit Bewohnerparkausweis und Berechtigte mit Ausnahmegenehmigungen ausgenommen sind.

 

 

  1. Bewirtschaftungszeiten

 

  • Die Erhebungen zeigen, dass die in Berlin laut dem „Leitfaden Parkraumbewirtschaftung“ üblicherweise einzurichtenden Bewirtschaftungs-zeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr und Samstag 9:00 bis 18:00 Uhr ausreichen, um die angestrebten Wirkungen zu erzielen.

 

 

  1. Höhe der Parkgebühren

 

  • Grundlage für die Höhe der Parkgebühren stellt die Parkgebühren-Ordnung des Landes Berlin dar. Nach den Kriterien der Parkgebühren-Ordnung betragen die Gebühren in zentralen Lagen mit hoher Parkraumnachfrage von Bewohnern, Pendlern, Kunden, Lieferanten, Touristen und Gewerbetreibenden sowie ausreichender Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln 0,50 € für die erste angefangene viertel Stunde, danach 0,05 € je angefangene weitere eineinhalb Minuten. Dies trifft auf die westliche Oranienburger Vorstadt zu. Deshalb wird diese Gebührenkategorie in der  Zone vorgesehen.

 

 

  1. Zeitplan der Umsetzung

 

  • Die nach Vorliegen des BA-Beschlusses erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung des Beschlusses sind voraussichtlich in einem Zeitrahmen von 12-14 Monaten zu erledigen. Nachfolgend werden die Maßnahmen wirksam (Einführung der Parkraumbewirtschaftung).

 

  1. erforderlicher Personalmehrbedarf

 

  • Unter Berücksichtigung des gemäß Leitfaden Parkraumbewirtschaftung empfohlenen Personalbedarf-Berechnungsmodells wird ein Personalmehrbedarf von 9 Überwachungskräften für die neu einzurichtende Parkzone festgestellt.
  • Beim Bürgeramt entsteht voraussichtlich ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄ für die Vergabe der Bewohnerparkausweise. Der für die Erteilung der Betriebs- und Handwerkervignetten etc. beim Ordnungsamt, Vignettenstelle, entstehende Personalmehrbedarf wurde durch einen im Jahr 2017 erfolgten Personalaufwuchs bereits abgedeckt.

 

 

  1. Einrichtung der Parkzonen

 

Hier entstehen beim Straßen- und Grünflächenamt Kosten für die zu beschaffenden und montierenden Parkzonenkennzeichen inkl. Befestigungsmaterial. Die Kosten konnten zunächst nur geschätzt werden (100.000 €), da die exakten Kosten erst durch Ausschreibung ermittelt werden müssen und die benötigten Mengen noch unbestimmt sind.

Hierzu ist es erforderlich, dass die Straßenverkehrsbehörde die Standorte der notwendigen Verkehrszeichen anordnet, nachfolgend kann der Gesamtbedarf an Parkzonenkennzeichen ermittelt werden.

 

 

  1. Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben

 

  • Die Prognosen der erwarteten Einnahmen und Ausgaben basieren auf einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Hierbei wurde „konservativ“ gerechnet, d.h. bestehende Risiken berücksichtigt und gegenüber den bereits bestehenden Parkzonen eine Einnahmeerwartung im Bereich des unteren Durchschnitts zu Grunde gelegt.
  • Im Hinblick auf die KLR-Ergebnisse des Bürgeramtes (PB 104) ist festzustellen, dass der einzelne Bearbeitungsvorgang 50-100% längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt, als die "mittlere Bedienzeit" aller Bürgeramtsprodukte (= 10 Minuten), die als Erfahrungswert ermittelt worden ist. Hieraus ergibt sich trotz personeller Aufstockung ggf., dass in 2018 insgesamt weniger Kund*innen bedient werden können.

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation

 

  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation könnten in verschiedenen Bereichen entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese jedoch nur von geringfügiger Höhe sind bzw. vom Haushalt i.d.R. bereits abgedeckt werden. Somit erfolgt hier kein separater Ausweis.

 

 

B)    Rechtsgrundlage

§ 15 i.V.m. § 36 BezVG

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Jahr 1

Jahr 2

 

 

 

1. Einnahmen (jährlich)

 

 

 

 

 

Parkgebühreneinnahmen

576.000 €

576.000 €

 

 

 

E 01 vergleichbarer Anteil  der

506.000 €

506.000 €

Geldbußen und Verwarnungsgelder

 

 

 

 

 

zusätzliche Erträge beim Produkt 78846

75.000 € 

 75.000 €

Ord - verkehrsbehördliche Erlaubnisse

 

 

 

 

 

zusätzliche Erträge beim Produkt 78843

24.000 € 

 5.000 €

BüD – Bewohnerparkausweise

(wegen 24-monatiger  Gültigkeit der Bewohnerparkausweise  im Jahr 2 weniger)

 

 

 

 

 

Summe Einnahmen

1.181.000 €

1.162.000 €

 

 

 

2. Ausgaben (jährlich)

 

 

 

 

 

Personalkosten Parkraumüberwachung

386.000 €

396.000 €

 

 

 

Regiekosten Parkraumüberwachung (erweiterte Teilkosten ohne Personalkosten)

175.000 €

180.000 €

 

 

 

 

 

Kosten 0,5 VzÄ Amt für Bürgerdienste

 36.000 € 

        37.000 €

 

 

 

Kosten 0,5 VzÄ Ordnungsamt (Vignettenstelle)

 36.000 €

 37.000 €

 

 

 

Sachkosten

16.700 €

17.200 €

 

 

 

Beschaffung von Parkscheinautomaten

328.000 €

 

 

 

 

Bewirtschaftungskosten, Wartung, Inkasso, Reinigung von Parkscheinautomaten

66.000 €

68.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtungskosten Parkzone

100.000 €

 

 

 

 

Summe Ausgaben

1.143.700 €

735.200 €

 

 

 

Finanzergebnis

37.300 €

426.800 €

 

davon:

Jahr 1       Jahr 2

 

Finanzergebnis Ordnungsamt                              + 149.300 €         + 458.800 €

 

Finanzergebnis Amt für Bürgerdienste                   - 12.000 €           - 32.000 €

 

Finanzergebnis Straßen- und Grünflächenamt                    - 100.000 €           +- 0 €

 

 

b.  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Mehrbedarf von 9 Beschäftigungspositionen beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung. Die Finanzierung erfolgt unterjährig aus 9550/10001.

Mehrbedarf von 0,5 Vollzeitstellen beim Amt für Bürgerdienste.

Die Stellen werden zum Stellenplan 2020 angemeldet.

Der Stellenzuwachs wird nicht als Aufwuchs der VzÄ der betroffenen Ämter gewertet.

 

 

Berlin, den 19.12. 2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen