Drucksache - 0929/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200 Wirtschaftsförderung/ -beratung BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0929/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Über „Schreibraum für selbständige AutorInnen und ÜbersetzerInnen und LektorInnen in Berlin mitdenken“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung von Schreibräumen in Mitte bei geeigneten konzeptionellen Planungen zu prüfen, der selbstständigen Autor*innen, Übersetzer*innen und Lektor*innen zur Verfügung als Arbeitsraum für Bürogemeinschaften (Coworking) stehen soll. Dabei sollen die Arbeitsplätze kostengünstig den Künstler*innen zur Verfügung gestellt werden, um flexibles Arbeiten außerhalb der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Insbesondere beim Haus der Statistik wird das Bezirksamt gebeten, sich dafür beim Senat einzusetzen, dass dieses Konzept berücksichtig wird. Gleichzeitig soll sich das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister für die Einrichtung von Schreibräumen in allen Bezirken Berlins einsetzen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 beschlossen, dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Seit 2016 gibt es das Ziel der Berliner Kulturpolitik, Arbeitsräume für alle Kunstsparten langfristig gegen Verdrängung zu sichern und neue Räume zu erschließen. Das 1993 begründete Atelieranmietprogramm förderte die Nutzung von Räumen ausschließlich durch bildende Künstlerinnen und Künstler. Die 2015 von der Kulturverwaltung gemeinsam mit der Freien Szene durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass der Bedarf an Räumen für die Kunstproduktion in anderen Sparten ebenfalls erheblich ist. Aus diesem Grund werden seit 2016 Räume für alle Sparten entwickelt – das Atelierprogramm wurde zum Arbeitsraumprogramm (ARP).
In den Richtlinien der Regierungspolitik haben Senat und Parlament der SenKultEuropa den ambitionierten Auftrag im Zusammenhang mit dem Ausbau der räumlichen Infrastruktur für die Kunstproduktion erteilt (Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache 18/0073, 10.01.2017, S. 50 f.): „Das Arbeitsraumprogramm wird konsumtiv und investiv verstärkt mit dem Ziel, bis 2021 mindestens 2.000 Arbeitsräume anbieten zu können – davon min. 50% in Landesliegenschaften.“
Darunter fallen auch Arbeitsräume für die Literatur. Bisher konnten vier Arbeitsräume im Bereich der Literatur zur Verfügung gestellt werden.
Vier Arbeitsplätze befinden sich in Mitte in der Neuen Schönhauser Straße.
Weitere Räume und Arbeitsplätze befinden sich noch in der Planung bzw. sind bereits in der Entwicklung. Näheres dazu kann dem jährlichen Berichten zum Arbeitsraumprogramm entnommen werden. Grundsätzlich werden die Arbeitsräume im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert. Der Künstler*innenanteil beträgt dabei höchstens bis zu 5 €/ m² und ist abhängig von Lage und Ausstattung der Räume. Die Räume werden für zwei Jahre (mit Option auf weitere zwei Jahre) durch einen Experten-Beirat vergeben.
Mit dem Kulturraumbüro soll zusätzlich ein Instrument zur Beschleunigung und Effektivierung des Arbeitsraumprogramms für Künstlerinnen und Künstler geschaffen werden. Ziel ist es, bis 2021 insgesamt ca. 2.000 Räume anbieten zu können.
Unabhängig vom Arbeitsraumprogramm befindet sich im Bezirk Mitte in der Spanheimstraße 1 in 13357 Berlin der SCHREIBRAUM im Schriftsteller*haus/phase1unter der Leitung von Ingrid Kaech. Es handelt sich dabei um ein Coworking-Space, der für literarisch Schreibende und andere Textarbeiter*Innen Möglichkeiten für ein ruhiges Arbeiten bietet.
A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 09 .07.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel
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