Drucksache - 0861/V
Das Bezirksamt wird ersucht, - alle Bezirksämter, die nachweislich der Erhebung des Bezirksamts Mitte Obdachlose in Wohnungen in Mitte untergebracht haben, durch die Wohnraum wegen der fehlenden Genehmigungen als gewerbliche Unterkünfte zweckentfremdet wurde, aufzufordern, die Unterbringung ebenda unverzüglich zu beenden (Fristsetzung) und dies anschließend vor Ort zu kontrollieren (Ergebnisse der Kontrollen sollen der BVV mitgeteilt werden), - darzulegen, ob das BA Mitte in anderen Bezirken Obdachlose in Wohnungen untergebracht hat, für die keine Genehmigungen als gewerbliche Unterkünfte vorliegen, - für die zukünftige Unterbringung Obdachloser in Wohnungen anlehnend an die „Weiße Liste Wohnraum“ für Geflüchtete (https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.480419.php) ein Verfahren zu entwickeln und dieses mit der Senatsverwaltung für Soziales und den anderen Bezirken abzustimmen, durch das sichergestellt wird, dass nur noch in solchen Wohnungen Obdachlose untergebracht werden, die auf der Weißen Liste eingetragen sind. - Bei der zukünftigen Feststellung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch andere Bezirke auch die Festsetzung von Bußgeldern in Erwägung zu ziehen.
Die Beschlussempfehlung wird als in der Sache erledigt betrachtet. |
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