Drucksache - 0844/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf das Jobcenter Berlin-Mitte dahingehend einzuwirken, dass Schulkinder, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und eine Schulbescheinigung vorlegen können, nach Vollendung des 15. Lebensjahres nicht automatisch zum Ausfüllen eines Fragebogens und zu einem Beratergespräch verpflichtet werden, in denen sie sich zu ihrem weiteren geplanten Werdegang nach Beendigung der Schule erklären müssen.
Die Antragsbegründung erfolgt mündlich.
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