Wir fragen das Bezirksamt:
- Finden die Brandschutzbegehungen an Schulen und KiTas in dem gesetzlich vorgeschriebenen Maße alle fünf Jahre statt?
- Falls nein: an welchen Einrichtungen ist der Bezirk mit der Brandschau wie lange in Verzug?
- Welches sind die Gründe für eventuell angenommenen Verzug und wie gedenkt das Bezirksamt entgegenzuwirken?
- Wie viele Mitarbeiter*innen beschäftigt der Bezirk für den Brandschutz in der Bauaufsichtsbehörde, und für wie viele Einrichtungen sind sie insgesamt zuständig?
- Für welche Einrichtungen über Schulen und Kitas hinaus gibt es für den Bezirk die Verpflichtung von Brandsicherheitsschauen im 5-Jahres-Rhythmus?
- Wie wird das Ergebnis der Brandschutzbegehung vom Bezirksamt dokumentiert und wo kann diese Dokumentation eingesehen werden?