Drucksache - 0659/V
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir fragen das Bezirksamt:
ab 01.Juli 2017 bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses für Allein- erziehende Eltern, die keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen?
2. In welcher Größenordnung erwartet das Bezirksamt zusätzliche Ausgaben ab 01.Juli 2017 bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses für Allein- erziehende Eltern für die 12 bis 17 jährigen Kinder?
3. Ist die Finanzierung dieser Mehrausgaben gesichert?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |