Drucksache - 0631/V  

 
 
Betreff: Standorte des bezirklichen Schulumweltzentrums (SUZ) sichern und nachhaltig entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schrader, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA LINKE vom 18.07.2017
2. Beschluss vom 18.07.2017
3. VzK vom 12.12.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.11.2017

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0631/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Standorte des bezirklichen Schulumweltzentrums (SUZ) sichern und nachhaltig entwickeln

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0631/V)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht:

die drei bestehenden Standorte des SUZ als außerschulische Bildungsstandorte gemäß § 124a des Berliner Schulgesetzes in ihrem Bestand zu sichern und nachhaltig zu entwickeln. Dafür sollen im Haushalt des Bezirks die erforderlichen Mittel eingestellt werden. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine stärkere Beteiligung des Landes an der Finanzierung außerschulischer Bildungsorte einsetzen und sich auf Landesebene an der Erarbeitung der gesetzlich vorgesehenen Standards für diese zu beteiligen. 

Im Hinblick auf die Planungen für die Entwicklung der Fläche Seestraße/

Reinickendorfer Straße wird das Bezirksamt ersucht, sicherzustellen, dass der Weiterbetrieb des Schulgartens am Standort im bisherigen Umfang langfristig  gesichert wird, die Planungen ressortübergreifend aufeinander abgestimmt werden und sich sinnvoll ergänzen. Der BVV-Schulausschuss sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SUZ und die  Nutzerinnen und Nutzer des Schulgartens in der Seestraße sind frühzeitig an den Planungen zur Standortentwicklung zu beteiligen. Die bezirklichen Schulgremien sowie die Nachbarschaften sind einzubeziehen.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist erstmals im Oktober 2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am 05.12.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Schul-Umwelt-Zentrum (SUZ) ist eine Einrichtung des Bezirksamts Mitte von Berlin. Durch die Bezirksfusion im Jahre 2001 sind die Gartenarbeitsschulen Wedding (an der Scharnweberstraße im Wedding, mit einer Filiale bzw. Schulgarten an der Seestraße) und Tiergarten (in der Birkenstraße) in dieser Einrichtung zusammengefasst worden.

Das SUZ wird haushaltstechnisch wie die Jugendverkehrsschule und die bezirklichen Schulen abgebildet beziehungsweise bedient. Mit der Beschlussfassung über den bezirklichen Haushaltsplan 2018/2019 in Verbindung mit dem Landeshaushalt ist das SUZ finanziell abgesichert.

 

Für die künftige Entwicklung des Standortes Seestraße/Reinickendorfer Straße wird derzeit ein Blockkonzept erarbeitet, in dem unterschiedlichen Nutzungen Berücksichtigung finden sollen. Untersucht werden soll eine Anordnung folgender Nutzungen: Errichtung einer Grundschule, Erhalt des SUZ sowie Neubau eines Bürodienstgebäudes als Ersatzstandort für das Haus der Gesundheit.

 

Für die Erarbeitung des Blockkonzeptes wurde ein Planungsbüro beauftragt, welches in Zusammenarbeit mit einer ressort- und ämterübergreifenden Steuerungsrunde des Bezirksamtes, in der auch das Schul- und Sportamt vertreten ist, die inhaltlichen Festlegungen trifft.

 

Da sich die Arbeiten zur Entwicklung des Blockkonzeptes noch in der Anfangsphase befinden, kann derzeit noch keine Aussage über etwaige Entwürfe und Planungsvarianten getätigt werden.

Die BVV wird im Rahmen der Diskussion in den Ausschüssen über die weitere Entwicklung informiert.

Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung des Bezirksamtes Mitte werden beachtet und alle Beteiligten in den Prozess einbezogen.

 

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den   .11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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