Drucksache - 0601/V  

 
 
Betreff: Zentrales Forderungsmanagement im Bezirk einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:RechnungsprüfungBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schepke mit den Mitgliedern des Rechnugsprüfungsausschusses 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag RPA vom 13.07.2017
2. Beschluss vom 20.07.2017
3. VzK SB vom 20.02.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:         02.2019

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen     Tel.:23722

     

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0601/V

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Zentrales Forderungsmanagement im Bezirk einführen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, ein bezirkliches zentrales Forderungsmanagement einzurichten, um die erheblichen offenen Forderungen abzubauen.

 

Begründung.

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu ein erfolgreiches Pilotprojekt durchgeführt.

Das Bezirksamt soll sich an den Erfahrungen aus Marzahn-Hellersdorf bei der Einrichtung des bezirklichen zentralen Forderungsmanagements orientieren. Eine Finanzierungszusage des Senates liegt dafür vor.“

 

 

Das Bezirksamt hat am   12.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Beschluss der Vorlage 479/2018 hat sich das Bezirksamt am 03.07.2018r die Einrichtung eines Zentralen Forderungsmanagements im Bezirk entschieden. Damit wurde die Gründung einer zentralisierten Forderungsbearbeitung festgelegt.

 

Grundlage dieser Entscheidung war einerseits die Beschlusslage in der BVV (Drs. 0601/V vom 20. Juli 2017) und andererseits jene im Abgeordnetenhaus von Berlin (Drucksache Nr. 17/1400 (II.B.98 a). Die zu Letzterem durch die Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitete Berichterstattung vom 18. April 2016 (RN 18/0206) orientiert sich überwiegend an einer erfolgreich abgeschlossenen Pilotierung im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, welches auch als Basis für die Einführung im Bezirk Mitte dient.

 

Ausgehend von der eng an dem Konzept des Bezirks Marzahn-Hellersdorf orientierten Umsetzung, hat die Senatsverwaltung für Finanzen zusätzliche personelle Ressourcen in Aussicht gestellt, welche bereits mit Schreiben des BzBm vom 08.08.2018 dort erbeten wurde. Eine bestätigende Antwort ist nach wiederholter Nachfrage am 04.12.2018 nach vorhergehender Beratung in der Finanzstadträtesitzung von der Senatsverwaltung für Finanzen per E-Mail bestätigt worden.

 

Trotz der erfolgreichen Einführung des Zentralen Forderungsmanagements im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin bedarf das Projekt der Überführung dieses Konzeptes in das Bezirksamt Mitte von Berlin, welches somit gleichzeitig das im Bezirksamt beschlossene Umsetzungskonzept widerspiegelt, ebenso einer Planungs-, Entwicklungs- sowie Umsetzungsphase.

r die theoretische Planungsphase können weite Teile des vorhandenen Konzeptes übernommen werden, so dass nach zeitlich enger Klärung, welche der Anwendungs-bzw. Forderungsbereiche für die Ämter und OE für eine zentrale Weiterbearbeitung in Frage kommen, in die Entwicklungsphase übergegangen werden kann. So hat das Bezirksamt mit o. g. Beschluss die SE PersFin beauftragt diese bilaterale Vorabklärung von Anwendungsbereichen und Rahmenbedingungen gemeinsam mit interessierten Ämtern und OE sowie den Beschäftigtenvertretungen vorzunehmen, um damit die Planungsphase zu verlassen.

Die Entwicklungsphase wird für das Bezirksamt Mitte eher eine Anpassungs-und Weiterentwicklungsphase der angesprochenen vorhandenen Konzepte darstellen. Bereits für die angesprochene Anpassung bedarf es personeller Ressourcen, welche in der folgenden Umsetzungsphase und somit im Realbetrieb zum Einsatz kommen wird. Die dadurch gebildete Startformation hat die Aufgabe mit den Ämtern und OE die Feinanpassung der vorhandenen Konzepte vorzunehmen. Das während des Aufbaus des Zentralen Forderungsmanagements zusammengetragene Wissen wird somit für die Umsetzung weiter genutzt und muss nicht neu angelernt bzw. erlernt werden.

 

Die Ansiedlung der beschriebenen Startformation gehört zu den organisatorischen Rahmenbedingungen und ist noch während der zuvor beschriebenen Planungsphase als solche festzulegen. Das vorliegende Konzept aus dem Pilotbezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin sieht die Zusammenfassung des Forderungsmanagements beim bezirklichen Rechtsamt vor, weil dort bereits beizutreibende Forderungen bearbeitet werden und in diesem Zusammenhang benötigter juristischer Sach-und Fachverstand vorhanden ist.

 

r die Unterstützung bei der Einführung der zentralisierten Forderungsbearbeitung ist zu Beginn des Jahres 2019 mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bereits ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch vereinbart worden. An diesem Austausch haben im Übrigen mehrere Bezirke ihr Interesse bekundet. Es ist insofern damit zu rechnen, dass die Einführung zeitversetzt auch in den anderen Bezirksämtern angestrebt wird.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Es wird erwartet, dass nach Einrichtung eines Zentralen Forderungsmanagements Forderungen schneller beigetrieben werden können und sich die Einnahmen des Bezirks dadurch erhöhen. Die Größenordnung kann noch nicht eingeschätzt werden.

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Einrichtung von voraussichtlich mindestens zwei zusätzlichen Stellen, Bewertung noch offen. In den beiden ersten Jahren soll eine Anschubfinanzierung durch SenFin erfolgen.
 

Für die Überleitung der Aufgabe in eine Regelfinanzierung wird die Abbildung der Leistungen als Produkt angestrebt

 

 

Berlin, den  12. 02.2019

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel

 
 

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