Drucksache - 0590/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Mitte von BerlinNr. 0590/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
„Schluss mit der Einbahnstraße: Sozialpädagogische Betreuung und Hygienestandards in den ASOG-Unterkünften in Mitte sicherstellen“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0590/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich, in der Sozialstadträtekonferenz und gegenüber dem Land für weitergehende Qualitätsstandards in den ASOG-Unterkünften einzusetzen. Hierzu gehört:
Detaillierte hygienische Mindeststandards über die Reinigung der Zimmer, Gemeinschaftsräume, Sanitärräume etc.
Sicherstellung der sozialpädagogischen Betreuung der BewohnerInnen durch einen festzulegenden Personalschlüssel von Sozialarbeiter und BewohnerInnen
Das Bezirksamt hat am 30.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Eine ASOG-Unterbringung ist per Definition eine vertragsfreie, unbetreute Form der Unterbringung. Hier gelten noch immer die Mindeststandards der BUL, auf deren Einhaltung das Amt für Soziales sehr genau achtet. Zur Überprüfung findet von hier in allen Einrichtungen mindestens einmal pro Jahr eine Heimbegehung statt. Festgestellte Mängel werden unter Fristsetzung in der Regel kurzfristig behoben. Die von der Heimbegehung zu berücksichtigenden Qualitätsstandards der BUL sind dem Bericht in der Anlage 1 beigefügt. Angemerkt sei, dass obdachlose Menschen oftmals in Hostels und Hotelbetrieben untergebracht sind. Diese gehören nicht zu den ASOG-Unterkünften, sondern zu den Hotelbetrieben. Die dortige Unterbringung nach ASOG sollte eigentlich nur von kurzer Dauer sein, liegt aber in Ermangelung anderer Unterbringungsmöglichkeiten faktisch bei ein bis zwei Jahren.
Über die Erfüllung der BUL-Mindeststandards hinaus müssen auch ASOG-Unterkünfte nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) strenge Hygienestandards einhalten und unterliegen dabei der infektionshygienischen Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der (epidemiologischen) Überwachung übertragbarer Krankheiten am 25.07.2017 wurden die Melde- und Benachrichtigungspflichten erweitert und damit auch die Kontrollmöglichkeiten von Hygienestandards bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen verbessert.
Nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes gilt:
Mit diesen Änderungen des IfSG wurde die gesetzliche Grundlage zur infektionshy-gienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter deutlich erweitert.
Auf Landesebene wird angestrebt, eine Bedarfsprognose an Unterbringungsnotwendigkeiten zu erstellen, die die Bedarfe der Stadt bis 2020 abdecken soll. Infolge dieser Bedarfsprognose wird sich das Landesamt für Flüchtlinge neuen Zielgruppendefinitionen stellen. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Mit den „Qualitätsanforderungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften – Gemeinschaftsunterkünften, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftliche Wohnzentren“, die in der Anlage 2 beigefügt sind (von Juni 2017), ist ein Anfang in Richtung Verbesserung der Qualitätsstandards gemacht.
Das Bezirksamt Mitte selbst bemüht sich derzeit um die Erstellung eigener Qualitätsstandards für Vertrags-Hostels zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Damit sollen die Bedingungen in den Vertrags-Hostels verbessert werden, da diese ja eben nicht zu den ASOG-Unterkünften, sondern zu den Hotelbetrieben zählen und damit nicht den BUL-Mindeststandards unterliegen. Ein erster Entwurf lag bereits vor, befindet sich nach Bekanntwerden der obengenannten Qualitätsanforderungen an neu zu errichtende Unterkünfte aber erneut in der Prüfung. Zur Verbesserung der Qualitätsstandards in den ASOG-Unterkünften ist eine Änderung der BUL-Standards notwendig, da diese nach wie vor für diese Unterkünfte gelten. Die BUL wurde als ein gemeinsames Instrument der Bezirksämter geschaffen, um den in ihrer Verantwortung liegenden Ordnungssaufgaben bei Obdachlosigkeit und den diesbezüglichen Unterbringungspflichten besser nachkommen zu können. Da die BUL und damit letztendlich die Bezirksämter die Mindeststandards für ASOG-Unterkünfte festgelegt haben, ist es dem Bezirksamt Mitte hier nicht möglich, beim Land Berlin weitergehende Qualitätsstandards zu erwirken. Auf der Bezirksebene wurde die Forderung nach weitergehenden Qualitätsstandards in ASOG-Unterkünften aber im Rahmen der Sozialstadträtekonferenz bereits thematisiert.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 30 .01.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel: 44600
Beschluss-Nr.
des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom .01.2018 (BA-Vorlage-Nr.316)
Einbringung einer Vorlage – zur Kenntnisnahme – bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 0590/V, Beschluss vom 19.10.2017, betrifft:
Schluss mit der Einbahnstraße: Sozialpädagogische Betreuung und Hygienestandards in den ASOG-Unterkünften in Mitte sicherstellen
Beschlusstext:
a)Personalrat: b)Frauenvertretung: c)Schwerbehindertenvertretung: d)Jugend- und Auszubildendenvertretung:
Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |