Drucksache - 0489/V  

 
 
Betreff: Errichtung einer dauerhaften Anwohnerparkzone auf der Fischerinsel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEUmwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
Verfasser:Urchs, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
19.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
06.09.2017 
10. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen im Ausschuss abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
07.11.2017 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.12.2017 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag LINKE vom 13.06.2017
2. Änderungsantrag FDP vom 13.06.2017
3. BE UmNat vom 20.09.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:
Eine dauerhafte Anwohnerparkzone für die Hochhäuser Fischerinsel 1, 2, 4 und 5 auf den verbleibenden öffentlichen Parkplätzen dieses Gebietes einzurichten, um die Parkplatzknappheit für die Bewohner, die durch archäologische Grabungen entstanden ist und durch künftige Bauvorhaben bestehen bleibt, abzumildern.

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages (0 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der FDP).

 

Begründung:

Mit der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksachen-Nr. 0071/V „Anwohnerparkplätze für die Fischerinsel“, wird ausgesagt, dass nach aktuellem Kenntnisstand der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer temporären Anwohnerparkzone nicht befürwortet werden kann, weil die Gründe für die Parkplatzknappheit dauerhaft sind.

Mit der Umwandlung in eine dauerhafte Anwohnerparkzone sollte diesem Umstand Rechnung getragen werden.

Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung aus den vor Ort befindlichen Parkscheinautomaten sind nach der Vorlage zur Kenntnisnahme deutlich unter dem bezirklichen Durchschnitt, wodurch der Wegfall der Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich keine großen negativen finanziellen Auswirkungen für den Bezirk hat.

Zudem wäre es ein positives Signal an die Anwohnerschaft, die sich Sorgen wegen der Neubauvorhaben auf der Fischerinsel und den damit einhergehenden Problemen machen.

 

 
 

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