Drucksache - 0316/V  

 
 
Betreff: Mietenkonzept für Sozialen Wohnungsbau in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Pieper Lemke Leuschner und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
22.03.2017 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.04.2017 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
24.05.2017 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 07.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

 

sich bei den zuständigen Stellen für eine Verlängerung der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus einzusetzen.

 

Begründung:

In Mitte gibt es Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus in der Ackerstraße, Brunnenstraße und Heinrich-Zille-Siedlung. Das Mietenkonzept für den Sozialen Wohnungsbau 2013 2017 gilt längstens bis zum 31.03.2018. Im Sozialen Wohnungsbau erfolgt zum 1. April eines jeden Jahres ein Förderabbau bei Förderobjekten, die sich noch in der Auszahlungsphase der Förderung befinden bzw. eine Zinsanhebung bei Förderobjekten, die sich in der Bedienphase der Förderdarlehen befinden (sogenannte „rderdegression“). Dadurch werden die jeweiligen Eigentümer in die Lage versetzt, die nach dem Kostenmietrecht preisrechtlich zulässige Miete zu erhöhen.

 
 

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