Drucksache - 0315/V  

 
 
Betreff: Moratorium zur Räumung von Schlafplätzen von Obdachlosen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
11.04.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
09.05.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zurückgezogen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
27.03.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
24.04.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 07.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Räumung von Schlafplätzen und Aufenthaltsplätzen von Obdachlosen im Bezirk so lange auszusetzen (Moratorium), bis eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung dieser Personen im Bezirk wieder gewährleistet wird.

 

Zusätzlich soll sich das Bezirksamt mit eigenen Mitteln und im Benehmen mit anderen Stellen dafür einsetzen, dass die aufsuchende Sozialarbeit unter Obdachlosen derzeit sind in diesem Bereich mit Projekten wie dem „Klik Kontaktladen“, dem Projekt „WohnE“ (Warmer Otto) und „Gangway“ weniger als 10 Personen hauptberuflich tätig deutlich aufgestockt und das Wohnangebot des Bezirks für nicht dem ASOG unterliegende Wohnungslose im Bezirk erheblich ausgeweitet werden.

 

Begründung:

Die Obdachlosigkeit nimmt in Berlin seit langem aus einer Vielzahl von Gründen unübersehbar zu.

 

Gleichzeitig stößt die Unterbringung selbst der Wohnungslosen, die einen Anspruch auf Unterbringung nach dem SGB XII bzw. nach ASOG haben, an ihre Grenzen bzw. ist oftmals kaum noch möglich. Für Obdachlose, die keinen Anspruch auf Wohnraum nach ASOG haben, weil sie z.B. aus Osteuropa nach Berlin gekommen sind, keine oder unvollständige Papiere haben oder aus anderen Gründen auf der Straße leben, besteht ohnehin außerhalb der Kältesaison keine vertretbare und ausreichende Unterbringungsmöglichkeit mehr im Bezirk. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge wird zudem bis Ende 2017 vermutlich erst bei 9.000 zusätzlichen Wohnungen liegen, weit unter dem Ziel von 24.000 Wohnungen, dass noch vom Vorgänger-Senat bis zu diesem Zeitpunkt als unverzichtbar beschlossen worden war. Auch für diese Menschen besteht also weiter ein Engpass an preisgünstigem Wohnraum.

 

Unter diesen Umständen ist die Vertreibung von Obdachlosen von ihren Aufenthalts- bzw. Schlafstätten im Bezirk eine nur mit Zwang herbeigeführte Verlagerung an irgendeine andere Stelle im Bezirk oder in einem anderen Berliner Bezirk, aber keine Lösung. Sie ist auch kein menschenwürdiger und angemessener Umgang mit diesen Menschen und ihren Problemen.

 

Ein Moratorium, mit dem solche Maßnahmen unterbleiben, bis wieder genügend Wohnraum bzw. ausreichend niedrigschwellige Übernachtungs- und Waschmöglichkeiten, gesundheitliche Mindestversorgung und Verpflegungsmöglichkeiten bereitstehen, ist in dieser Situation unverzichtbar. Eine Ausweitung der aufsuchenden Sozialarbeit sowie der Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose auch außerhalb der Kältesaison gehören ebenfalls zu einem angemessenen Umgang mit dieser Herausforderung in unserem Bezirk.

 
 

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