Drucksache - 0241/V  

 
 
Betreff: Gesamtstrategie zur Prävention von Wohnraumverslust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
14.03.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.02.2017
2. BE SozGes vom 14.03.2017
3. Beschluss vom 16.03.2017
4. VzK vom 08.10.2018
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:1209.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung           Drucksache Nr.: 0241/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Gesamtstrategie zur Prävention von Wohnraumverlust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0241/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht eine Gesamtstrategie zur Prävention von Wohnraumverlust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit zu erarbeiten. Daraus soll ersichtlich sein, in welcher Hinsicht Berührungspunkte in jeder Organisationseinheit mit dem genannten Handlungsfeld bestehen und welchen Beitrag die jeweilige Organisationseinheit leisten soll. Außerdem sollen etwaige Schnittstellen zwischen den Organisationseinheiten dargelegt werden. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen und Problemlagen von Wohnungslosen und Obdachlosen sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

 

Im Speziellen soll die Gesamtstrategie zunächst Wege aufzeigen, was zur Vermeidung der Entstehung von Obdachlosigkeit getan werden kann, beispielsweise durch die Reduktion der Zahl von Zwangsräumungen im Bezirk (vgl. u.a. Drs.en 2489/IV, 2576/IV, 2808/IV) sowie die verbesserte Ausrichtung bestehender Angebote an den Bedarfen der Zielgruppe und die Überprüfung und Verbesserung des Grades der Niedrigschwelligkeit der Sozialleistungsträger (vgl. u.a. B2. auf Drs.2224/IV und Drs. 2372/IV).

 

Des Weiteren soll dargelegt werden, welche Maßnahmen zur Unterstützung im Bezirk bereits wohnungslos oder obdachlos gewordener Personen bestehen und wie diese bewertet werden. Hierbei soll auch auf ungedeckte Bedarfe eingegangen und Maßnahmen definiert werden (vgl. bspw. Drs. 2313/IV; Punkt A7. und B2. auf Drs. 2224/IV; 1606/III). Dasselbe gilt für Maßnahmen, welche zum Ziel haben, das Zusammenleben von Obdachlosen und Anwohnern zu verbessern (aufsuchende Beratung, Straßensozialarbeit, Platzmanagement, Präventionsrat, usw.).

 

Im Rahmen der Erarbeitung der Gesamtstrategie wird das Bezirksamt ersucht einen

Handlungsleitfaden speziell für die ordnungsrechtliche Maßnahme der Räumung öffentlicher Flächen zu erarbeiten. Daraus soll hervorgehen, unter Einbeziehung welcher Organisationseinheiten und auf Grundlage welcher Erkenntnisse, wer über die Vornahme von Räumungen zu entscheiden hat und wie diese im Folgenden so gestaltet werden, dass solche Eingriffe für die betroffenen Personen nicht zusätzliche Probleme über das notwendige Maß hinausgehend mit sich bringen. Hier gilt es, gerade auch die Kommunikation, Zusammenarbeit mit Trägern und der Umgang mit sichergestellten Sachen in den Blick zu nehmen (vgl. Drs. 0187/V).

 

Die Gesamtstrategie soll die Verzahnung mit existenten und geplanten Strategien und Angeboten auf Landesebene in den Blick nehmen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen in gebotenem Maße für die zeitnahe Umsetzung der geplanten Maßnahmen einzusetzen und diese kritisch zu begleiten (vgl. u.a. Drs. 0143/V).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen bezirklichen Runden Tisch „Obdachlosigkeit“ ins Leben zu rufen, der in gebotener Regelmäßigkeit tagt und das Bezirksamt bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts beratend begleitet. Dem runden Tisch sollen u.a. neben Vertretern des Bezirksamts und Vertretern von Trägern und Wohlfahrtsverbänden auch Fraktionäre der BVV in angemessener Zahl angehören (vgl. Drs. 0860/IV).

 

Vor Beschlussfassung der Gesamtstrategie ist der Entwurf der BVV mit einem Zwischenbericht zur Beratung vorzulegen. Anschließend wird um einen jährlichen Bericht zum 30.06. gebeten, worin die erfolgten Maßnahmen, deren Wirkung und Veränderungen in der Gesamtstrategie dargelegt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am   18 .09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Ersuchen der BVV wurde an das Bezirksamt Mitte gerichtet weit bevor feststand, dass die Senatsverwaltung die Forderung der Bezirke aufgreifen würde, sich in gesamtstädtischer Verantwortung des Themas der Wohnungs- und Obdachlosigkeit mittels Initiierung einer Strategiekonferenz im Januar 2018 anzunehmen.

 

Das Amt für Soziales Mitte hat bereits Ende des Jahres 2017 begonnen, mit Hilfe eines externen Beraters unter Einbeziehung interner und externer Schnittstellenpartner*innen ein eigenes „Konzept zur Bekämpfung von Wohnungs- / und Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ zu erarbeiten. Dieser Ansatz wurde in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt zu einem gemeinsamen Konzept weiterentwickelt und bereits auf einer Sondersitzung der BVV-Ausschüsse  „Gesundheit und Soziales“ und “Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung“ am 26.04.2018 in Kurzform vorgestellt. Die entsprechende Power-Point-Präsentation ist in der Anlage beigefügt und beinhaltet auf den Anlagefolien u.a. auch Handlungsfelder, Zielgruppen und Maßnahmen des Konzepts. 

 

Das Bezirksamt Mitte setzt bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit auf eine Doppelstrategie:

 

Die Durchsetzung von Recht, Ordnung und Sicherheit soll mit zielgruppenspezifischen Beratungs- und Hilfsangeboten verbunden werden.

 

Der Aspekt der Ordnung und Sicherheit betrifft nicht nur den öffentlichen Raum, sondern auch die Bekämpfung von Zweckentfremdung und von unzumutbareren Wohnverhältnissen. Gegebenenfalls kooperiert hier das Sozialamt mit dem Ordnungs-, Gesundheits- und Jugendamt und auch mit der Polizei, wie beispielsweise im Falle der Räumung der Kameruner Straße.

 

Den Primat des Konzepts hat die Prävention von Wohnungsverlust, ergänzt durch die verstärkte Kooperation mit freien, gemeinnützigen Trägern, die aufsuchende Sozialarbeit und die Verbesserung des Angebotes von Unterkünften, insbesondere auch für spezielle Zielgruppen.

 

Bei der Konzeptionierung ist gerade in Bezug auf die Unterkünfte und die Unterbringung das Projekt der gesamtstädtischen Steuerung (GStU) und dessen künftige Umsetzung zu berücksichtigen. Die GStU sieht vor, dass die Bezirke unberührt ihrer leistungsrechtlichen Zuständigkeit die Zuständigkeit hinsichtlich der Objektverwaltung sowie des Vertrags- und Qualitätsmanagements und im letzten Schritt auch die Akquise an die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung übertragen und von ihr als Serviceleistung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bezirke bleiben weiterhin für die individuelle Betreuung und die leistungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Personenkreises, der in ihrer Zuständigkeit liegt, verantwortlich. Die daraus folgende zentrale Belegungsstruktur hat wesentliche Auswirkungen auf die bezirkliche Strategie.

 

Weiterhin muss bedacht werden, dass das Gros der von Wohnungslosigkeit Betroffenen nicht Obdachlose sind, sondern Zugewanderte, vor allem Geflüchtete und Unionsbürger*innen.

Hierbei gestattet die gegenwärtige Informationslage aus Sicht der Verwaltung noch keine abschließende Beurteilung der Situation der Betroffenen, die auf der Straße leben.

Die Verbesserung der Information über und Angebote für Obdachlose, die Wohnraumversorgung, Integrationsangebote für Unionsbürger*innen sind Schwerpunkte der Strategiekonferenz, deren Ergebnisse zur Modifizierung der bezirklichen Strategie führen werden.

 

Die bezirkliche Strategie beinhaltet einen Fünfstufenplan:

 

  • Die Erstellung des Konzepts stellt die erste von 5 Phasen eines bezirksinternen Fünfstufenplanes der Wohnungslosenhilfe dar, der bis 2020 umgesetzt werden soll.
  • Die 2. Phase sieht die Einrichtung eines „Runden Tisches – Bekämpfung von Wohnungs-/Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ vor.
  • In der Phase 3 soll ein operatives Steuerungsgremium „Wohnungs-/Obdachlosigkeit einschließlich Geflüchtete“ einberufen werden.
  • Die 4. Phase beinhaltet ab 2019 die Bildung einer zentralen Koordinierungsstelle „Wohnungs-/Obdachlosigkeit“, die strategische Ausrichtungen und operative Umsetzungen verzahnt.
  • Ab 2020 soll in einer 5. Phase - auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Phasen 1 bis 4 - die Überprüfung und Anpassung der Aufbau-/und Ablauforganisation des Amtes für Soziales stehen.

 

Erklärtes Ziel ist es, Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen, weil wirklich freiwillige Obdachlosigkeit eine seltene Ausnahme ist.

 

Der bezirkseigene Fünfstufenplan und das dazugehörige Konzept werden den Ergebnissen der Strategiekonferenz angepasst und können auch erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz gegebenenfalls in veränderter Form umgesetzt werden.

Bereits jetzt enthält die bezirkseigene Strategie aber die im Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung erwähnten Aspekte und erfüllt mit Zielen, Kernaufgaben und Maßnahmen deren Forderungen.

 

Mit der Initiierung der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 10.01.2018 sieht sich der Bezirk Mitte in seiner Zielsetzung bestärkt, die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verbessern und die Leistungserbringung konzeptionell in eine neue Struktur zu überführen. Dabei wirkt sich der aktuelle Strategieprozess auf Landesebene flankierend zu den bezirklichen Bestrebungen sehr förderlich aus, da dieser von Teilnehmenden des gesamtgesellschaftlichen Spektrums getragen wird. So wirkt neben Politik und Verwaltung auch die Zivilgesellschaft in Form von Wohlfahrtverbänden, ehrenamtlichen Akteuren und Vereinen in den 9 Arbeitsgruppen mit, die in der Strategiekonferenz gebildet wurden.

 

Die Arbeitsgruppen bestehen zu den Themen:

 

  1. Wohnungslosenstatistik
  2. Junge Obdachlose Straßenkinder
  3. Prävention von Wohnungslosigkeit
  4. Medizinische Versorgung Suchthilfe Psychiatrie
  5. EU-Bürger*innen
  6. Weiterentwicklung der Kältehilfe
  7. Soziale Wohnhilfen in den Bezirken Fachstellenkonzept
  8. Wohnraumversorgung, Hilfe- und Unterbringungssystem
  9. Frauen und Familie in Wohnungsnot

 

Die Möglichkeit der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz ist breit gefächert und bietet sowohl Vertreter*innen aus der Politik als auch allen Interessenvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft, den Wohlfahrtsverbänden und Vereinen jeder Ausrichtung die Möglichkeit, alle Themenfacetten zu hinterfragen und aus ihrer Sichtweise heraus zu diskutieren.

 

Für den Bezirk Mitte sind verschiedene Akteure direkt eingebunden. Das Sozialamt ist in allen Arbeitsgruppen mit fachkundigen Mitarbeiter*innen vertreten, vor allem aus der Obdachlosenhilfe / Soziale Wohnhilfe. Herr Bezirksstadtrat Gothe leitet die Arbeitsgruppe 7 und wird dabei vom Amtsleiter Soziales und dem externen Berater, der das bezirkseigene Konzept mitentwickelt hat, unterstützt. Bezirksbürgermeister von Dassel war Mitglied der AG 3.

 

Für das Bezirksamt Mitte eröffnete sich die große Chance, das eigene Konzept in die Strategiekonferenz einzubringen und mit Fachvertreter*innen zu diskutieren. Gleichzeitig konnten die in den Arbeitsgruppen vertretenen Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Mitte Anregungen, Vorstellungen und Fragestellungen aus den Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung dort einfließen lassen und erörtern.

 

Neben der Einbringung des eigenen Konzepts hat das Amt für Soziales Mitte auf der Strategiekonferenz mit Erfolg vorgeschlagen, die Ergebnisse der Diskussion über die Fachstelle Soziale Wohnhilfe in die Umsetzung des E-Government-Gesetzes aufnehmen zu lassen. Das Sozialamt wird sich daran aktiv beteiligen. Das betrifft auch die Mitwirkung an der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU), die ebenfalls Bestandteil der Umsetzung des E-Government-Gesetzes ist. Das Bezirksamt Mitte ist der Leitbezirk für das Politikfeld Soziales im Rahmen dieser Umsetzung.

 

Insgesamt finden sich gerade in der Arbeitsgruppe 7 „Soziale Wohnhilfen in den Bezirken – Fachstellenkonzept“ vielfältige Lösungsansätze des bezirkseigenen Konzepts unter Berücksichtigung etlicher Aspekte aus Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wieder. Diese werden schon aus den definierten Zielsetzungen und beschriebenen Kernaufgaben erkennbar. Dabei korrespondiert die AG 7 sehr stark mit der AG 3 „Prävention von Wohnungslosigkeit“, da ein strategisches Ziel der AG 7 die Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch Prävention ist.

 

 

Eine erklärte Hauptmaßnahme der AG 7 ist die Ausbildung bzw. Weiterentwicklung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe in jeweils allen 12 Bezirken, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit. Durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern wurden unter Leitung des Bezirksstadtrates Gothe Ziele und Kernaufgaben einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe für die Berliner Bezirke erarbeitet und priorisiert.

 

 Ziele der Diskussion einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe sind:

 

  1. Entwicklung eines idealtypischen Fachstellenkonzepts unter Schaffung von Mindeststandards und deren Umsetzung in allen Bezirken
  2. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Sozialen Wohnhilfe in den Bezirken durch Bündelung notwendiger Ressourcen/Kompetenzen
  3. Umsetzung des Vorrangs der Prävention. Erhalt von Mietverhältnissen und die rasche und nachhaltige Reintegration in Normalwohnraum erhalten Vorrang vor ordnungsrechtlicher Unterbringung.
  4. Vermeidung und Abbau von Langzeitwohnungslosigkeit.
  5. Schaffung einer Datengrundlage für eine kontinuierliche Planung und Umsetzung der Fachstellenarbeit
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen zur Umsetzung von persönlichen und wirtschaftlichen Hilfen bei Wohnungsnotfällen und bei Wohnungslosigkeit, u.a. verbindliche Personalausstattung, Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Unterbringungskapazitäten.
  7. Verbesserung des Zusammenwirkens sämtlicher Kooperationspartner (u.a. öffentliche und freie Träger, Wohnungswirtschaft)

 

 

Kernaufgaben einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe im Sinne dieser Ziele sind:

 

  1. Wohnraumerhalt – Individuelle Prävention
  2. Reintegration in Wohnraum
  3. Ordnungsrechtliche Unterbringung
  4. Sozialrechtliche Hilfen in anderen Wohnformen
  5. Berichterstattung und Monitoring
  6. Kooperation/Vernetzung

 

Die Ausbildung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist  sicherlich nur einer von vielen Eckpunkten in der Strategie zur Prävention von Wohnraumverlust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Wie sich die Gesamtstrategie dann darstellt, werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz zeigen.

 

Diese sollen auf einer zweiten Konferenz am 10. Oktober 2018 vorgestellt und somit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

 

Da das Thema „Prävention“ im Fokus aller Bemühungen, Wohnungslosigkeit nachhaltig zu vermeiden, steht, sind dem Amt für Soziales Mitte im Vorgriff auf die endgültigen Ergebnisse der Strategiekonferenz und im Rahmen des eigenen „Konzepts zur Bekämpfung von Wohnungs-/ Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ bereits Personalmittel für zunächst zwei Sozialarbeiter*innen für aufsuchende Sozialarbeit bewilligt worden.

 

Diese sollen zukünftig aufsuchende Sozialarbeit u. a. bei drohendem Wohnungsverlust (z.B. durch Mietschulden) und bei Obdachlosen im öffentlichen Raum durchführen. Zu den Aufgaben gehören auch die nachsorgende Begleitung des Ordnungsamtes bei Räumungen von Obdachlosenlagern im öffentlichen Raum sowie die Unterstützung und  Anregung präventiver und proaktiver Maßnahmen der Sozialarbeit und Sachbearbeitung. Zudem sollen sie für eine Vernetzung der bezirklichen Anlaufstellen mit Institutionen und Organisationen sorgen, bezirksregionale Trägerangebote koordinieren und die Kooperationsbeziehungen unterstützen. Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren läuft bereits.

 

Darüber hinaus gibt es seitens des Amtes für Soziales intensive Bemühungen und erste Entwürfe von Kooperationsvereinbarungen, die die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Wohnhilfe, den Schuldnerberatungen und dem Jobcenter bei drohendem Wohnungsverlust durch Mietschulden verbessern und damit dem Wohnraumerhalt und der Bekämpfung von Obdachlosigkeit dienen sollen.

 

Das Sozialamt konzentriert sich aber nicht nur auf die Fachstelle Soziale Wohnhilfe, durch die alle Zielgruppen der Wohnungslosigkeit betreut werden, und auf die Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), dem Jugend-, Gesundheits- und dem Ordnungsamt und dem Jobcenter. Es setzt gemäß dem Motto "Prävention First"  im Rahmen der neuen Gesamtstrategie vorausschauend auch auf eine Weiterentwicklung der Fachstelle Hilfe zum Lebensunterhalt ("Grundsicherung").

Hierfür wird gegenwärtig ein organisatorisches und personelles Konzept erarbeitet, das eine enge Verzahnung mit der Fachstelle Soziale Wohnhilfe und dem ASD sowie mit dem Leistungsbereich Eingliederungshilfe vorsieht. Ziel ist es, die Sachbearbeitung der Grundsicherung zu einem Fallmanagement weiterzuentwickeln, so dass frühzeitig Bedarfe erkannt, die Klient*innen bei der Aufrechterhaltung eines selbstbestimmten Lebens unterstützt, aber auch Risiken z.B. des Verlustes von Wohnraum minimiert werden können. Das setzt  strukturelle Veränderungen und eine Modernisierung der Abläufe voraus, verlangt aber auch eine auskömmliche personelle Ausstattung, wobei die Anzahl der Klient*innen - wie auch in der Sozialen Wohnhilfe - kontinuierlich zunimmt. Kurz- und mittelfristig ist ein Stellenaufwuchs in den genannten Bereichen nicht zu vermeiden, langfristig ist jedoch damit zu rechnen, dass technische Modernisierungen (Geschäftsprozessoptimierung, Digitalisierung und E-Akte) Arbeitskraft freisetzen, die zur Verbesserung der Betreuung der Klient*innen oder zur Begrenzung des Stellenaufwuchses in der Zukunft genutzt werden kann.

 

 

Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die Strategiekonferenz noch hervorbringt und wie sich die Gesamtstrategie nach Bekanntgabe der Ergebnisse am 10. Oktober 2018 gestaltet.

 

Das Bezirksamt wird am Ende des Jahres – nach der Ergebnispräsentation der Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz – erneut zum Fortgang berichten.

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

Berlin, den 18.09.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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