Drucksache - 0222/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0222/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Mehr Schwung für ein modernes Fahrrad-Parkhaus am Hauptbahnhof Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0222/V):
Wir ersuchen das Bezirksamt, sich bei Senat und Deutscher Bahn dafür einzusetzen, dass am Hauptbahnhof auf der Seite der Invalidenstraße in der Nähe von Tram- und Bushaltestellen (vorzugsweise auf dem Europaplatz) ein leicht zu erreichendes Fahrradparkhaus errichtet wird. Das Bezirksamt sollte hier die Initiative ergreifen und in den eingeschlafenen Prozess wieder Schwung bringen. Über die Fortschritte ist die BVV in einem Zwei-Monats-Zyklus zu unterrichten.
Das Bezirksamt hat am 10.04.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Errichtung von Fahrradparkhäusern an Umsteigepunkten des Umweltverbundes, hier am Hauptbahnhof Berlin, ist ein wichtiges und richtiges Vorhaben, um den Rad-verkehr im Bezirk Mitte attraktiver zu gestalten. Die Realisierung solch einer Maß-nahme liegt im oben genannten Fall jedoch nicht in der Verantwortung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA), sondern bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Deutschen Bahn AG.
Mit der Gründung der GB infraVelo GmbH, der die Wahrnehmung von Projekt-steuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden Infrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin obliegt, existiert nun eine Institution, die sich schwerpunktmäßig mit Projekten für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur befasst. Hierzu gehören auch Projekte des Fahrradparkens.
Nach Aussage der GB infraVelo GmbH werden systematisch die S- und U-Bahnhöfe in Berlin auf Nachverdichtung von Fahrradabstellanlagen untersucht, wozu auch der Hauptbahnhof Berlin zählt. Dabei ist vom Kreuzberger Bügel bis zu einem Fahrrad-parkhaus grundsätzlich alles denkbar, wobei die Platz- und Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden müssen.
Ob und wann mit einem Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof zu rechnen ist, kann derzeit vom SGA nicht abschließend beantwortet werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 10.04.2018 |
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