Drucksache - 0220/V
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Das Bezirksamt wird ersucht, eine Wahl hinsichtlich der Umbenennung über die betreffenden Straßen im Afrikanischen Viertel durchzuführen. Die Wahl ist der logisch zweite Schritt nach der Namensfindung durch die Jury (siehe DS 2568/IV) und der positiven Prüfung der ausgewählten Namen durch das zuständige Amt. Die zur Wahl befragenden Einwohner sind die Anwohner und Gewerbetreibenden des Afrikanisches Viertels. Wahlfrage ist, ob die betreffende Straße umbenannt werden soll. Die Frage ist für jede betroffene Straße einzeln zustellen. Über den Wahlgegenstand ist entsprechend zu informieren. Dazu gehören: Konflikt mit dem alten Straßennamen. Bedeutung des neuen Straßennamen. Auswirkungen einer Umbenennung hinsichtlich des Berliner Prestiges und Kosten für die Anwohner der Straße. Die Umbenennung ist für die Anwohner hinsichtlich der Ummeldung kostenneutral durchzuführen.
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt |
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