Drucksache - 0187/V  

 
 
Betreff: Sozialarbeiter*innen vor der Räumung von Obdachlosen informieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Urchs Mayer und die anderen Mitgleider der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag DIE LINKE, SPD vom 17.01.2017
2. Beschluss vom 20.01.2017
3. VzK vom 08.02.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0187/V

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Sozialarbeiter*innen vor der Räumung von Obdachlosen informieren!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0187/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass vor Räumungen von Aufenthaltsorten von

Obdachlosen Sozialarbeiter*innen mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf über die

umung informiert werden und diese Kontakt zu den von der Räumung betroffenen

Obdachlosen aufnehmen. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass im Fall einer

umung Habseligkeiten und Papiere aufbewahrt werden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.02.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die bisherige Vorgehensweise der Dienstkräfte des Ordnungsamtes bei geplanten Räumungen von Aufenthaltsorten Obdachloser entspricht weitestgehend den Forderungen der BVV.

Bei geplanten Räumungen, insbesondere bei Verbundeinsätze mit den Dienstkräften der Polizei, wurde im Vorfeld die Fachstelle Obdachlosenhilfe über den anstehenden Einsatz informiert.

 

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich die meisten Räumungen aus ungeplanten Kontrollen der Dienstkräfte als Akutfälle im Rahmen des täglichen Dienstes ergeben. Eine Vorabinformation der Fachstelle Obdachlosenhilfe ist hier nicht möglich.

 

Sofern Gegenstände von Wert (einschließlich Unterlagen) aufgefunden werden, erfolgt grundsätzlich eine protokollierte Sicherstellung zur Eigentumssicherung.

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

Berlin, den            

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen