Drucksache - 0175/V  

 
 
Betreff: Asbest in Mittes Gebäuden - wie geht‘s weiter?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenGruppe der Piraten
Verfasser:Freitag Konrad 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Gruppe der Piraten vom 17.01.2017
2. Antwort vom 30.01.2017

Ich frage das Bezirksamt:

1. Frage:

In der Beantwortung der mündlichen Anfrage DS-Nr. 2831/IV heißt es unter 3.):

„Wenn für die Erstellung des Asbest-Abfrageregisters dem Bezirk ausreichende zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, kann diesem Vorgehen zugestimmt werden.“

Welche Ressourcen werden für die Erstellung eines Asbest-Abfrageregisters benötigt?

2. Frage:

Wie will das Bezirksamt das Ziel "2030 asbestfreie Hauptstadt" unterstützen?

3. Frage:

Teilt das Bezirksamt Mitte die Auffassung, dass Wohnungsbestände, in denen Asbest zwar verwendet aber aus heutiger Sicht nicht gesundheitsgefährdend verbaut sind, nicht zu veröffentlichen? Wenn ja: Wer legt die Kriterien fest?

Hintergrund:

Anfragen in der Vergangenheit sowie Interview mit Karin Lompscher in der Berliner Zeitung vom 06.01.2017

–Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnen-in-berlin-so-will-senatorin-lompscher-den-anstieg-der-mieten-bremsen-25488014

 

Berlin soll bis zum Jahr 2030 zur asbestfreien Hauptstadt werden. Wie wollen Sie das Ziel erreichen?

Auch das ist eine große Aufgabe und Herausforderung. Hier die Meilensteine zu verabreden, muss die Koalition jetzt in Angriff nehmen. Bei den städtischen Gesellschaften sind wir schon recht weit. Da gibt es einen Zehn-Jahres-Fahrplan. Für die Privaten muss das noch geleistet werden. In Kooperation mit den für Gesundheit und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen werden wir die konkreten Schritte festlegen.

Werden die Berliner erfahren, welche Gebäude und Wohnungen asbestbelastet sind?

Diese Frage werden wir mit den Wohnungseigentümern klären müssen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, die Balance zu finden. Dort, wo Asbest nicht gesundheitsgefährdend ist, muss man die Leute nicht verängstigen. Aber dort, wo klar ist, dass eine Wohnung vor der Wiedervermietung saniert werden muss, muss die Aufklärung über Asbestbelastung auch gewährleistet sein.

– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25488014 ©2017

 

 
 

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