Drucksache - 0111/V  

 
 
Betreff: Schließung der NUK Pankstrasse – Keine Folgeunterbringung in Hallen oder Hangars!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Linnemann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 13.12.2016
2. VzK vom 23.01.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:15.01.2018

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:-32961

Integrationsbeauftragter

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0111/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Schließung der NUK Pankstraße keine Folgeunterbringung in Hallen oder Hangars

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0111/V):

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim LAF dafür einzusetzen, dass nach Schließung der NUK Pankstraße zum 31.01.2017 eine Folgeunterbringung der Bewohner*innen in qualitativ besseren Gemeinschaftsunterkünften oder Tempohomes gewährleistet wird, sofern eine Unterbringung im Wohnungen nicht möglich ist. Es muss ferner sichergestellt werden, dass die Bewohner*innen aus der NUK Pankstraße nach deren Schließung nicht in Turnhallen oder Hangars untergebracht werden.

Zudem soll darauf geachtet werden, dass insbesondere im Kiez integrierte Familien mit Kindern, die einen Schul- bzw. Kitaplatz in Mitte haben, nach Möglichkeit weiterhin im Bezirk untergebracht werden.

 

Das Bezirksamt hat am 23.01.2018    beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Dem Bezirksamt wurde am 23.02.2017 vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mitgeteilt, dass die NUK Pankstraße am Freitag, 03.03.2017 freigezogen wird und die Bewohner_innen in die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Wittenberger Str. 16, 12689 Berlin in Marzahn-Hellersdorf verlegt werden. Hierbei handelt es sich um die erste Unterkunftr geflüchtete Menschen in Berlin, die in modularer Bauweise (MUF) errichtet wurde.

 

Dem Betreiber der NUK Pankstraße (AWO) wurde umgehend Unterstützung bei der Vorbereitung des Umzugs angeboten und darauf hingewiesen, zeitnah die in der Unterkunft tigen Ehrenamtliche und Ehrenamtsinitiativen zu informieren. Um die Beschulung von Kindern zu unterstützen, wurden die entsprechenden Informationen an die Koordinierungsstelle für Willkommensklassen vermittelt. Durch Vermittlung des Bezirksamtes konnte eine Familie in eine Wohnung der GESOBAU vermittelt werden.

 

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 23.01.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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