Drucksache - 0111/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:-32961 Integrationsbeauftragter BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0111/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schließung der NUK Pankstraße – keine Folgeunterbringung in Hallen oder Hangars Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0111/V):
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim LAF dafür einzusetzen, dass nach Schließung der NUK Pankstraße zum 31.01.2017 eine Folgeunterbringung der Bewohner*innen in qualitativ besseren Gemeinschaftsunterkünften oder Tempohomes gewährleistet wird, sofern eine Unterbringung im Wohnungen nicht möglich ist. Es muss ferner sichergestellt werden, dass die Bewohner*innen aus der NUK Pankstraße nach deren Schließung nicht in Turnhallen oder Hangars untergebracht werden. Zudem soll darauf geachtet werden, dass insbesondere im Kiez integrierte Familien mit Kindern, die einen Schul- bzw. Kitaplatz in Mitte haben, nach Möglichkeit weiterhin im Bezirk untergebracht werden.
Das Bezirksamt hat am 23.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Dem Bezirksamt wurde am 23.02.2017 vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mitgeteilt, dass die NUK Pankstraße am Freitag, 03.03.2017 freigezogen wird und die Bewohner_innen in die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Wittenberger Str. 16, 12689 Berlin in Marzahn-Hellersdorf verlegt werden. Hierbei handelt es sich um die erste Unterkunft für geflüchtete Menschen in Berlin, die in modularer Bauweise (MUF) errichtet wurde.
Dem Betreiber der NUK Pankstraße (AWO) wurde umgehend Unterstützung bei der Vorbereitung des Umzugs angeboten und darauf hingewiesen, zeitnah die in der Unterkunft tätigen Ehrenamtliche und Ehrenamtsinitiativen zu informieren. Um die Beschulung von Kindern zu unterstützen, wurden die entsprechenden Informationen an die Koordinierungsstelle für Willkommensklassen vermittelt. Durch Vermittlung des Bezirksamtes konnte eine Familie in eine Wohnung der GESOBAU vermittelt werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 23.01.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel
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