Drucksache - 0760/II  

 
 
Betreff: Wahlpflichtbereich Religion und Ethik/ Philosophie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Spallek Dr. Knape 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2003 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Schule Entscheidung
10.04.2003      vertagt   
12.06.2003 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
17.07.2003 
21. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.09.2003 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
16.10.2003 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2003 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
08.01.2004 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.01.2004 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version 18.02.2003, Fraktion der CDU
2. Version 18.02.2003, Fraktion der CDU
5. Version vom 09.01.2004
6. Version vom 16.01.2004

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an allen öffentlichen Oberschulen, die bisher schon am Schulversuch Ethik/Philosophie teilnehmen konnten, auch in Zukunft Ethik als Unterrichtsfach angeboten wird.

Auf Antrag hin sollte auch anderen Schulen die Gelegenheit geboten werden, diese Form des Ethikunterrichts zu erproben.

 

 

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV die Annahme des geänderten Textes.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei allen zuständigen Stellen für die Einrichtung eines Wahlpflichtbereiches Religion und Ethik/Philosophie einzusetzen und dies in das neue Schulgesetz aufzunehmen.

 

Begründung:

Der Religions- und Weltanschauungsunterricht darf nicht allein Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein, sondern muss unter der Aufsicht der Schulbehörde geführt werden, da sonst die Gefahr der Desintegration der Schülerschaft besteht. 

 


 

 

 
 

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