Drucksache - 2917/IV  

 
 
Betreff: Beantragung im Rahmen „Zukunftsinitiative Stadtteil II“, Teilprogramm Soziale Stadt – Netzwerkfonds, Programmjahr 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.11.2016
2. VzK vom 28.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin   Datum:

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

Tel. 32200

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2917/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

 

über Beantragung im Rahmen „Zukunftsinitiative Stadtteil II“, Teilprogramm Soziale Stadt – Netzwerkfonds, Programmjahr 2017

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt beschließt die Beantragung im Rahmen „Zukunftsinitiative Stadtteil II“, Teilprogramm Soziale Stadt – Netzwerkfonds, Programmjahr 2017 laut beigefügter Übersicht.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eröffnet - im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren, in denen ein Bezirkskontingent zur Verfügung gestellt wurde - den fünf Bezirken mit der Förderkulisse eines Aktionsraums die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen eines Wettbewerbs für das obg. Programm. Insgesamt stehen für die Aktionsräume 4,25 Mio € für den Zeitraum 01.07.201731.12.2020 zur Verfügung. Gefördert werden sozio-integrative Projekte ab 50.000 € Gesamtkosten. Um einen nennenswerten Effekt im Sinne der Strukturförderung zu erzielen, sollten die Projekte eine Größe zwischen 150.000 € und 400.000 € haben. Fördernehmer_innen sollen sich mit Eigenanteilen in Höhe von mindestens 10 % beteiligen.

 

Förderfähig sind Maßnahmen

 

-    zur Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten,

-    die aufeinander abgestimmte bedarfsgerechte Angebote für die von Armut betroffenen Personen ermöglichen sowie

-    die der Stärkung des sozialen Zusammenhalts dienen.

 

Als übergreifendes Thema der sozialen und wirtschaftlichen Integration kann die Förderung der Integration von Neuzuwanderern mit erheblichen Unterstützungsbedarfen Bestandteil aller drei Förderbereiche sein.

 

Aufbauend auf dem Projektaufruf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Netzwerkfonds für das Programmjahr 2017 wurden die durch das Bezirksamt zu beantragenden Maßnahmen nach den dort beschriebenen Kriterien in einem intensiven Prozess im Rahmen der AG Sozialraumorientierung gemeinsam mit den Gebietsbeauftragten der Quartiersmanagementgebiete im Bezirk und den Stadtteilkoordinationen des Aktionsraums Wedding/Moabit entwickelt. Bei den Maßnahmen zu 3. und 4. handelt es sich um eine Verbundprojekt.

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
 

Berlin, den 26.07.2016

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 

 
 

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