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Betreff: |
Plakate nur gegen Kaution? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion der SPD | Fraktion der SPD |
Verfasser: | Matischok-Yesilcimen, de Sielvie | |
Drucksache-Art: | Dringlichkeitsanfrage | Dringlichkeitsanfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Inwiefern ist es zutreffend, dass Parteien, die eine Sondernutzung zum Anbringen von Plakaten im Wahlkampf im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl am 18.09.16 gestellt haben, für jeden Wahlkreis eine Kaution in Höhe von 2.000,- € leisten sollen?
- Falls dies zutrifft, inwieweit stellt das Bezirksamt sicher, dass die Höhe einer solchen Kaution nicht verhindert, dass alle zugelassenen Parteien die gleichen Möglichkeiten zur Wahlwerbung haben?
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