Drucksache - 2800/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu gewährleisten, dass mögliche Einnahmen aus der nach Sportanlagennutzungsverordnung des Landes Berlin (SPAN) erzielten entgeltpflichtigen Nutzung öffentlicher Sportanlagen im Bezirk nicht privatisiert, sondern vollständig an das Bezirksamt abgeführt werden. Nach Möglichkeit sollen diese Einnahmen vorrangig der Pflege und der Entwicklung der öffentlichen Sportanlagen und der Förderung des gemeinnützigen Sports zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Das Bezirksamt ist aufgrund des Personalabbaus und der unzureichenden Personalausstattung des bezirklichen Sportamtes nicht in der Lage, den SportPark Poststadion in eigener Regie zu betreiben. Die ehrenamtlich auf der Sportanlage tätigen Sportvereine wären mit dieser Aufgabe überfordert. Das Bezirksamt ist daher bemüht, die Aufgabe auszuschreiben und die Nutzung professionell zu organisieren. Ein Betreibervertrag ist dafür in Erarbeitung. Dabei sind die Interessen des gemeinnützigen und Freizeitsports sowie des Gemeinwesens in den Vordergrund zu stellen. Anreize, dass ein privater Betreiber durch die kommerzielle Vergabe von Sportflächen und Räumlichkeiten auf dem Gelände des SportParks Poststadion finanzielle Vorteile erzielen kann, sind zu vermeiden. Die unentgeltliche Nutzung durch den gemeinnützigen Sport, soziale und nachbarschaftliche Einrichtungen und Initiativen sowie der Öffentlichkeit haben Vorrang. Einnahmen, die allein nach den Kriterien der im Land Berlin geltenden SPAN erzielt werden dürfen, müssen vollständig dem Bezirk überlassen werden und sollen nach Möglichkeit dem bezirklichen Sport zugutekommen. Gewinne, die in private Taschen fließen, dürfen aus öffentlichen Sportanlagen nicht generiert werden.
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