Drucksache - 2778/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
über die Beanstandung des BVV-Beschlusses Drucksache Nr. 2778/IV der 50. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vom 19. Mai 2016 „Platz der Kinderrechte – wir unterstützen Buddy Bären e.V. und UNICEF“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2016 beschlossen:
„Der Beschluss des Bezirksamtes zur Drs. 2655/IV ist aufzuheben und den Antragstellern Buddy-Bären e.V. und UNICEF nach Vorliegen des Antrags die Genehmigung zu erteilen, auf dem Gelände zwischen John-Foster-Dulles-Allee, Großer Querstraße, Heinrich-von-Gagern-Straße und Paul-Löbe-Allee temporär einen „Platz der Kinderrechte“ zu errichten.“
Dieser Beschluss ist zu beanstanden.
A) Begründung:
Der Beschluss ist gemäß § 18 BezVG zu beanstanden, da seine Umsetzung gegen Rechtsvorschriften verstoßen würde.
Mit Beschluss vom 17. März 2016 hat die Bezirksverordnetenversammlung Mitte zur Drucksache 2655/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt Mitte gerichtet:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Grünfläche zwischen John-Foster-Dulles-Allee, Großer Querallee, H. von Gagern-Straße und Paul-Löbe-Allee temporär für die Ausstellung für Kinderrechte der Buddy Bär Stiftung mit Unterstützung von UNICEF zur Verfügung zu stellen.“
Das Bezirksamt Mitte hat am 26. April 2016 mit Vorlage zur Kenntnisnahme beschlossen, dem Ersuchen nicht zu folgen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz tatbestandlich nicht gegeben sind. Zudem stünde der Erteilung einer Genehmigung das Urheberrecht der Lützow 7 Garten- und Landschaftsarchitekten entgegnen, die sich gegen die Aufstellung der Objekte ausgesprochen hätten. An dieser rechtlichen Beurteilung der Sachlage hält das Bezirksamt Mitte unverändert fest. Bei einer Umsetzung des beanstandeten Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Mitte würde das Bezirksamt gegen Rechtsvorschriften verstoßen.
B) Rechtsgrundlagen:
§ 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz, §§ 12, 13, 17, 18, 36 Abs. 2 Buchst. g BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine 2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den ..........................
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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