Drucksache - 2768/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1.Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus der gesetzlichen Verankerung der Jugendverkehrsschulen im Berliner Schulgesetz im Hinblick auf die Sicherung und Entwicklung der drei Standorte der bezirklichen Jugendverkehrsschule?
2.In welchem finanziellen Umfang wird der Bezirk Mitte an den mit dem Haushaltsgesetz 2016/17 vom Land bereitgestellten 2 Mio. Euro für die außerschulischen Lernorte partizipieren und was hat der Bezirk angemeldet?
3.Mit welchen Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt sicherzustellen, dass die Nutzung der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße auch nach Abschluss des Schuljahres in der Ferienzeit für Kinder, Jugendliche und die Öffentlichkeit gewährleistet ist? |
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