Drucksache - 2756/IV  

 
 
Betreff: Palais am Festungsgraben - gute Nutzung für Berlin in der Welt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Morgenstern 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Bildung, Kultur und Umweltschutz Vorberatung
08.06.2016 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag
2. BE BiKuUm vom 08.06.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 23.01.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin         .           .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur,33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2756/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

„Palais am Festungsgraben – gute Nutzung  für Berlin in der Welt“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2784/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzu-setzen, dass für das Palais am Festungsgraben – mit Zeitplan – ein Nutzungskonzept erstellt wird, das eine kulturell und gesellschaftlich relevante Funktion dieses an zentraler Stelle Berlins gelegene historischen Gebäudes gewährleistet. Eine Nutzungs-möglichkeit für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten. 

 

Das Bezirksamt hat am 23.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung  dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Da die Liegenschaft Palais am Festungsgraben sich im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindet, wurde das Verfahren zur zukünftigen Nutzung im Portfolioausschuss (PFA) und im Steuerungsausschuss Konzeptverfahren (SteA) vorgegeben. Die BIM wurde beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die künftige Nutzung durchzuführen. Zur Vorbereitung des Verfahrens und Festlegung der Rahmenparameter dafür hat die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) als Verwalterin des SILB auch das Bezirksamt zur Mitwirkung an einem Workshop am 30.06. 2016 eingeladen.

 

Auf dem Workshop wurde Folgendes beraten und festgelegt:

Verfahren

Das Interessenbekundungsverfahren wird durch die BIM durchgeführt

 

 

 

Der BIM obliegt gemäß § 5 Abs. 1 SILB ErrichtungsG die Geschäftsführung für das Sondervermögen Immobilien des Lands Berlin (SILB) und gemäß § 6 Abs. 1 SODA ErrichtungsG die Geschäftsführung des Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA), in welches die Immobilie übertragen werden soll.

 

Zielsetzung

 

Die Zielsetzung des Landes Berlin ist die langfristige Vermietung der Immobilie Am  Festungsgraben 1 nach Abschluss der geplanten Sanierung an einen oder mehrere Mieter, die dort selbst und mittels Untervermietung an Dritte ein wirtschaftlich trag-fähiges Nutzungskonzept realisieren und das Palais als offenes Haus der Kreativität, Vielfalt und Zivilgesellschaft profilieren. Das Nutzungskonzept muss dem historischen Standort und denkmalpflegerischen Anforderungen gerecht werden, Kunst, Kultur und der Kreativwirtschaft Raum geben und den Bürgern Berlins den Zugang zur Immobilie öffnen.

Die künftige Nutzung sollte:

-         an diesem zentralen und traditionsreichen Standort ein Zentrum hauptstädtischen  öffentlichen Lebens entstehen lassen und damit einen Kontrapunkt zur drohenden monokulturellen Nutzungsstruktur des stark touristisch geprägten Umfelds setzen

-         den Berlinerinnen und Berlinern den Zugang zu dem Denkmal öffnen (z.B. über regelmäßige Angebote für die Öffentlichkeit) und zum Verweilen einladen.

-         Nutzungen aus kulturellen, wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen umfassen, die sich im interdisziplinären Austausch wechselseitig anregen.

-         neben der dauerhaften Gewährleistung des Spielbetriebs der vorhandenen öffentlich geförderten Kulturnutzungen (Maxim Gorki Theater, Theater im Palais) u.a. Kunst und Kultur weiteren Raum geben.

-         mit Raumangeboten dem kreativen Berlin, für das die Hauptstadt weltweit steht, in der Mitte der Stadt einen Ort zum Arbeiten, Präsentieren und Vernetzen geben. Dies knüpft an die bisherige Nutzung an, entwickelt sie inhaltlich aber weiter. Dabei sollten Neuberliner und insbesondere die Bevölkerung mit diasporischen Bezügen in den Blick genommen werden.

-         auch perspektivisch flexibel auf neue Bedarfe reagieren können. Um künftigen Entwicklungen und neuen Akteuren Freiräume bieten zu können, sollte ein Flächenanteil durch Nutzungsbefristungen flexibel gehalten werden.

-         nicht dauerhaft von öffentlichen Zuwendungen abhängig sein. Ein Mix an dauer-haften und temporären, finanzstärkeren und -schwächeren Nutzern stabilisiert den Betrieb des Hauses wirtschaftlich.

 

 

Bei der zukünftigen Belegung des Palais ist eine Vielfalt von unterschiedlichen Nutzern erwünscht. Die Nutzer sollen aus kulturellen, wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen kommen, wobei eine Orientierung auf zukunftsorientierte Nutzer, die die deutsche Gesellschaft von morgen ausmachen, gewünscht ist: Stichworte Digitalisierung, Kreativwirtschaft, Diversität, Teilhabe.

 

Durch ein Querfinanzierungskonzept sollen auch Nutzer Räumlichkeiten temporär erhalten, die sich die ortsüblichen Mieten in 1A-Lagen nicht leisten können.

 

 

Eine Querfinanzierung ist durch eine Mischung aus langfristigen Ankermietern, flexiblen Mieteinheiten für mittelfristige Nutzer, Projekträume und ggf. Co-Working-Space-Flächen vorstellbar.

 

Bei der Auswahl der Untermieter sollte außerdem der Gedanke der Netzwerkbildung sowohl der Untermieter untereinander als auch mit den bereits vorhandenen Kulturnutzern Maxim-Gorki-Theater und Theater im Palais eine übergeordnete Rolle spielen.

 

 

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Grundbedingung für jedes Nutzungskonzept ist, dass die Immobilie nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden kann. Das historisch bedeutsame Denkmal soll zwar keine „Rendite“ für das Land Berlin abwerfen, aber auch kein „Zuschussbetrieb“ werden. Das Nutzungskonzept muss daher nachhaltig wirtschaftlich tragfähig sein, sowohl bezüglich der langfristigen Refinanzierung der für die durchzuführende grundlegende Sanierung der Immobilie anfallenden Kosten, als auch bezüglich der für den weiteren laufenden Betrieb entstehenden Kosten. Dazu sind von den ausgewählten Nutzern Mieten zu zahlen, deren Höhe unter Berücksichtigung der beabsichtigten Nutzermischung an ortsüblichen Mieten gespiegelt wird.

 

Struktur des Verfahrens

Die BIM führte als ersten Schritt zur Erreichung der Zielsetzung ein Interessenbe-kundungsverfahren durch. Bis zum 30.09.2017 konnten alle Interessierten ihre Nutzungsideen und eine erste konzeptionelle Ausarbeitung bei der BIM einreichen.

 

Im Anschluss werteten das Land Berlin und die BIM die eingereichten Nutzungs-vorschläge im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der Senatskanzlei, des Landesdenkmalamtes und des Bezirksamtes Mitte von Berlin aus. Zwecks Klärung von Fragen konnten in dieser Phase einzelne Bewerber von der BIM eingeladen werden, ihr Konzept näher vorzustellen.

 

Für die Auswertung der Nutzungsideen wurde ein Zeitraum von ca. 6 Monaten kalku-liert.

 

Nach Auswertung der Bewerbungen wird in der Arbeitsgruppe die weitere Vorgehens-weise zur konkreteren Auswahl von Nutzungskonzepten und zur Bindung eines oder mehrerer Mieter abgestimmt und festgelegt.

 

Die Auswahl von Bewerbern erfolgt nach den vorgelegten Nutzungskonzepten und deren Übereinstimmung mit den Zielen des Landes Berlin unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerber. Über das Ergebnis der Abstimmungen werden alle Bewerber schriftlich informiert.

 

Im weiteren Verfahren werden sich das Land Berlin und die BIM auch darüber abstimmen, ob und in welchen Umfang in dem beabsichtigten Mietvertrag mit dem / den zukünftigen Mieter(n) Informationspflichten und Mitbestimmungsrechte aufgenommen werden sollen.

 

 

Für die weitere Durchführung des Verfahrens zur Bindung eines oder mehrerer Mieter bis zum Mietvertragsabschluss ist ab Auswertung der Interessens-bekundungen ein Zeitraum von mindestens einem Jahr einzukalkulieren.

 

A)Rechtsgrundlagen:

 

§ 36 BezVG i.V.m. §13 BezVG, VvB § 20 (2); DSchG Bln § 1 - 13,

 

B)Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin, den 23.01.2018

 

 

 

von DasselWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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