Drucksache - 2750/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung [9 Ja-Stimmen (SPD; CDU, DIE LINKE), 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen (Bü90/Die Grünen)].
Fraktionsexemplare liegen vor Bezirksamt Mitte von Berlin.05.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
die Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-9-1 VE „Axel-Springer-Campus“.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
A) Begründung zu I.
siehe Anlagen
B) Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den
Anlagen 1Abwägung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-9-1 VE mit Ergänzungen nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB vom 3.5.2016 2Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3Vorhabenbezogener Bebauungsplan vom 14.10.2015, zuletzt geändert am 3.5.2016 4Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom ____.____.2016 5Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan I-9-1 VE vom ____.____.2016 (als Fraktionsexemplar)
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