Drucksache - 2748/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
die Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt“ (Bezirksamtsvorlage 1277/IV) in ihren Kriterien zu beachten und konsequent auf die Fläche südlich der Ifflandstraße 1–4 anzuwenden. Hierbei ist zu beachten, dass die in der Abbildung Blatt E04 dargestellten geplanten drei Gebäude der WBM nicht durch einen Bebauungsplan unterlegt sind und den Grundsätzen der Erhaltungssatzung widersprechen.
Zudem wird das BA ersucht, bezüglich des Bauvorhabens der WBM die alternative Bebauungsfläche auf dem angrenzenden Parkplatz, die bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung positiv vorgeschlagen wurde, bei der weiteren Bebauungsplanung zu berücksichtigen.
Begründung: Die eingezeichneten Gebäude in der Abbildung Blatt E04 missachten eine parkähnlich angelegten Grünfläche und widersprechen so dem eigentlichen Grundsatz der Erhaltungssatzung, wonach Grün- und Freiflächen in dem Gebiet besonders schützenswert sind.
In der Erhaltungssatzung (Bezirksamtsvorlage 1277/IV) heißt es, dass Baupotentiale mit den Erfordernissen der Erhaltungsverordnung abzugleichen sind und durch entsprechende Bebauungspläne untersetzt werden. Außerdem heißt es in der Zielsetzung zur Erhaltungssatzung:
„Die funktional-räumliche Gliederung wird durch entsprechend zugeordnete Freiflächen ergänzt. Charakteristisch ist die offene Zeilenbebauung mit großzügigen und weitläufigen Freiflächen. Die Grün- und Gehölzflächen haben eine wichtige, den Städtebau mit seiner offenen Bauweise unterstützende und ergänzende Funktion. Hochbau und Grüngestaltung bilden eine Einheit. In der offenen Zeilenbauweise ist der Außen- und Zwischenraum zwischen den Baukörpern ebenso wichtig und gesteigert schutzwürdig wie die Baukörper selbst. Gerade im Zusammenspiel von Baukörper und großzügigem Außenraum besteht die städtebauliche Qualität. Die auf Grünplänen von 1961 und 1972 basierende Freiflächengestaltung korrespondiert mit der Gestaltsprache des Hochbaus. Das Gebiet soll in seiner räumlichen Klarheit, Großzügigkeit und Weiträumigkeit erhalten und vor unkontrollierter Verdichtung geschützt werden.“
Die aktuellen Pläne sehen jedoch im Gegensatz dazu vor, auf einer 1962 von Hubert Matthis parkähnlich angelegten Fläche drei Gebäuderiegel zu errichten, obwohl es auf der angrenzenden bereits versiegelten Parkplatzfläche Baupotential gäbe. Dieser alternative Vorschlag wurde bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung positiv vorgeschlagen und durch Bezirksstadtrat Spallek gegengezeichnet.
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