Drucksache - 2719/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wann hat das Bezirksamt veranlasst, dass die Festsetzung der Erhaltungsgebiete gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB - Birkenstraße - Waldstraße - Leopoldplatz - Seestraße - Sparrplatz im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wird und damit Rechtskraft erlangt?
2. Wann ist davon auszugehen, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin erfolgt?
3. Warum wurde bei den Bezirksamtsbeschlüssen 1595, 1596, 1597, 1598, 1599 zur die Festsetzung der Erhaltungsgebiete gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB am 03.05.2016 der BVV-Beschluss DS 2695/IV nicht berücksichtigt?
4. Hat das Bezirksamt die Absicht, dem Beschluss der BVV DS 2695/IV nachkommend, die dort beschlossenen Genehmigungskriterien für die Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der gebietsspezfischen Mietspiegel im Amtsblatt von Berlin zu veröffentlichen? 4a.Wenn ja, wann? 4b.Wenn nein, warum nicht?
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