Drucksache - 2644/IV  

 
 
Betreff: Mieterschutz ernst nehmen – Umfassende Informationen zu Anträgen auf Umwandlung in Wohneigentum bereitstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, SchugBertermann, Frank
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung Vorberatung
07.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
27.04.2016 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Stadt
3. Beschluss
4. VzK vom 03.11.2016
5. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .08.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2644/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Mieterschutz ernst nehmen – Umfassende Information zu Anträgen auf Umwandlung in Wohneigentum bereitstellen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2644/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Mieterinnen und Mieter in den entstehenden sozialen Erhaltungsgebieten, für deren Wohnungen ein Antrag auf Umwandlung in Wohnungs-/Teileigentum gestellt wurde, möglichst frühzeitig und umfassend über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu informieren.

Die Information soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:

- Welche Begründung für die Umwandlung im Antrag angegeben ist

- Wie lange das Genehmigungsverfahren für Umwandlungsanträge derzeit in Mitte durchschnittlich dauert.

Weiter wird das Bezirksamt ersucht, auf seiner Internetpräsenz den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Geltungsbereich der Umwandlungsverordnung umfassend zu erläutern. Insbesondere sollen die Gründe, die zur Genehmigung einer beantragten Umwandlung führen können, dargestellt werden.

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 16.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Für die Mieterinnen und Mieter in den sozialen Erhaltungsgebieten wurde ein Informationsblatt (siehe Anlage) erarbeitet, welches über die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum (Umwandlungsverordnung) Auskunft gibt.

Dieses wurde am 19.07.2016 im Internet auf der Bezirksseite von Mitte eingestellt Link:

http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtplanung/staedtebaufoerdung/erhaltungsgebiete/miellieuschutzgebiete-492487.php

Des Weiteren steht dieses Informationsblatt in den öffentlichen Beratungssprechstunden zur Mitgabe zur Verfügung.

Umwandlungsanträge bezogen auf den atypischen Einzelfall, z.B. nach §172 Abs. 4 Nr. 6 (Veräußerung an Mieter) liegen im Bezirk Mitte noch nicht vor, insofern kann über die Dauer des Genehmigungsverfahrens noch keine Auskunft gegeben werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

 

- 2 - (zu DS 2644/IV)

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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