Drucksache - 2635/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über:
Jugendverkehrsschule Bremer Straße 10 nicht schließen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2635/IV)
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Vorlage zur Schließung der Jugendverkehrsschule (JVS) in der Bremer Straße, Drs. 2191/IV, zurückzuziehen. Die Schließungsabsicht soll nicht weiter verfolgt werden. Der Standort soll als JVS erhalten und bedarfsgerecht als außerschulischer Lernort weiter entwickelt werden. Das Konzept zur Mobilitäterziehung ist entsprechend fortzuschreiben. Dabei sind die Bedarfe der Kitas und Schulen, des nachbarschaftlichen Umfeldes, der wachsenden Stadt und neue Herausforderungen zu berücksichtigen. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, wie der Standort für nachbarschaftliche Begegnung, interkulturellen und generationenübergreifenden Austausch und als grüne Schneise im hochverdichteten und mit Grün unterversorgten Moabit entwickelt werden kann. Betroffene und Beteiligte sind einzubeziehen. Für die Entwicklung des Standortes sind zusätzliche Mittel, wie z.B. des Landes Berlin zur Förderung außerschulischer Lernorte und weitere Drittmittel aus Landes-, Bundes- und europäischen Programmen zu akquirieren.“
Das Bezirksamt hat am beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Mit Beschluss vom 21.04.2016 hat die Bezirksverordnetenversammlung die Drucksache-Nr. 2191/IV - Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule Bremer Str. 10, 10551 Berlin, sowie das darin enthaltene Mobilitätskonzept – abgelehnt. Das Abgeordnetenhaus hat mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen, insgesamt für alle Bezirke 2.000.000 € zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte zur Verfügung zu stellen. Die Ausgaben sind zweckgebunden für die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung und Initiierung der außerschulischen Lernorte. Nach derzeitiger Planung sollen von den 2.000.000 € ca. 30 % den Jugendverkehrsschulen für Honorar- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese werden anteilig auf die Bezirke verteilt. Eine Mittelvergabe erfolgt nur unter der Maßgabe einer zweckentsprechenden Verwendung sowie bei Gewährleistung des bisherigen bezirklichen Ressourceneinsatzes. Die Mittel (Honorar- und Sachmittel) werden direkt an die Bezirke auf der Grundlage von abzuschließenden Zielvereinbarungen über die Basiskorrektur ausgereicht. Zurzeit werden die Standards für Angebote der Einrichtungen sowie bestehender Programme unter Federführung der SenBJW erarbeitet.
Betreffend die Prüfung, wie der Standort für nachbarschaftliche Begegnung, interkulturellen und generationenübergreifenden Austausch und als grüne Schneise im hochverdichteten und mit Grün unterversorgten Moabit entwickelt werden kann, wird auf die Drucksache-Nr. 2667/IV verwiesen.
Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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