Drucksache - 2635/IV  

 
 
Betreff: Jugendverkehrsschule Bremer Straße 10 nicht schließen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Urchs Fraktion der Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
4. VzK vom 03.11.2016
5. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .07.2016

Abt.     Tel.:  23700

     

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2635 / IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

über:

 

Jugendverkehrsschule Bremer Straße 10 nicht schließen!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2635/IV)

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Vorlage zur Schließung der Jugendverkehrsschule (JVS) in der Bremer Straße, Drs. 2191/IV, zurückzuziehen. Die Schließungsabsicht soll nicht weiter verfolgt werden. Der Standort soll als JVS erhalten und bedarfsgerecht als außerschulischer Lernort weiter entwickelt werden. Das Konzept zur Mobilitäterziehung ist entsprechend fortzuschreiben. Dabei sind die Bedarfe der Kitas und Schulen, des nachbarschaftlichen Umfeldes, der wachsenden Stadt und neue Herausforderungen zu berücksichtigen. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, wie der Standort für nachbarschaftliche Begegnung, interkulturellen und generationenübergreifenden Austausch und als grüne Schneise im hochverdichteten und mit Grün unterversorgten Moabit entwickelt werden kann. Betroffene und Beteiligte sind einzubeziehen. Für die Entwicklung des Standortes sind zusätzliche Mittel, wie z.B. des Landes Berlin zur Förderung außerschulischer Lernorte und weitere Drittmittel aus Landes-, Bundes- und europäischen Programmen zu akquirieren.

 

 

Das Bezirksamt hat am               beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Mit Beschluss vom 21.04.2016 hat die Bezirksverordnetenversammlung die Drucksache-Nr. 2191/IV - Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule Bremer Str. 10, 10551 Berlin, sowie das darin enthaltene Mobilitätskonzept – abgelehnt.


Das Abgeordnetenhaus hat mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen, insgesamt für alle Bezirke 2.000.000 € zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte zur Verfügung zu stellen. Die Ausgaben sind zweckgebunden für die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung und Initiierung der außerschulischen Lernorte. Nach derzeitiger Planung sollen von den 2.000.000 € ca. 30 % den Jugendverkehrsschulen r Honorar- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese werden anteilig auf die Bezirke verteilt. Eine Mittelvergabe erfolgt nur unter der Maßgabe einer zweckentsprechenden Verwendung sowie bei Gewährleistung des bisherigen bezirklichen Ressourceneinsatzes. Die Mittel (Honorar- und Sachmittel) werden direkt an die Bezirke auf der Grundlage von abzuschließenden Zielvereinbarungen über die Basiskorrektur ausgereicht. Zurzeit werden die Standards für Angebote der Einrichtungen sowie bestehender Programme unter Federführung der SenBJW erarbeitet.

 

Betreffend die Prüfung, wie der Standort für nachbarschaftliche Begegnung, interkulturellen und generationenübergreifenden Austausch und als grüne Schneise im hochverdichteten und mit Grün unterversorgten Moabit entwickelt werden kann, wird auf die Drucksache-Nr. 2667/IV verwiesen.

 

Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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