Drucksache - 2595/IV  

 
 
Betreff: Nutzung des Schulhofes der Notunterkunft Levetzowstrasse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Siewer und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag
2. Beschluss
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        03.2016

Abt. Tel.:      32961     

Bezirksbürgermeister

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2595/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Nutzung des Schulhofes der Notunterkunft Levetzowstraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2595/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Anwohner/innen in der Agricolastraße mit einer Wurfsendung darauf hinzuweisen, dass die Kinder und Jugendlichen in der Notunterkunft Levetzowstraße den Schulhof der ehemaligen Heinrich-von-Kleist-Schule zur Freizeitgestaltung nutzen werden.

 

Das Bezirksamt hat am 22.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt begrüßt grundsätzlich die Nutzung von Hof- und Freiflächen, die an Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen angrenzen.

 

Nach Rücksprache mit dem Berliner Immobilienmanagement, welches das Objekt Levetzowstraße 3-5 verwaltet, bestehen keinerlei Nutzungseinschränkungen für den ehemaligen Schulhof der Heinrich-von-Kleist-Oberschule. Die üblichen gesetzlichen Regelungen im Bereich Haus- und Nachbarschaftslärm (LImSchGBln) finden selbstredend Anwendung.

 

Das Bezirksamt hat dies der Betreiberin der Einrichtung, die Johanniter-Unfall-Hilfe, in einem Schreiben bestätigt und gebeten, die Bewohner_innen der Notunterkunft entsprechend zu informieren.

Der gepflasterte Hof, der u.a. auch als Zufahrt genutzt wird, ist allerdings nur bedingt als Spiel- und Freizeitfläche r Kinder geeignet, da weder Spielgeräte vorhanden sind, noch eine Spielraumgestaltung vorgenommen wurde.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe wurde daher angehalten, die Bewohner_innen auch auf die soziokulturellen Infrastruktureinrichtungen im Wohnumfeld – hier insbesondere den Spielplatz Levetzowstr./Jagowstr. – zu verweisen. Eine entsprechende Sozialraumkarte für die Bezirksregion Moabit West wurde der Betreiberin zur Verfügung gestellt.

 

Das Bezirksamt sieht von einer Wurfsendung ab, da dies dem derzeit konstruktiven Dialog mit dem Wohnumfeld abträglich sein dürfte.

Die Anwohner_innen wurden zudem bereits in der Informationsveranstaltung zur Errichtung einer Notunterkunft im Objekt Levetzowstr. 3-5 am 22.10.2015 auf die Nutzung der Hoffläche durch die Bewohner_innen hingewiesen.

 

Die Johanniter-Unfall-Hilfe wurde ergänzend gebeten, etwaige Hinweise oder Fragen der Nachbarschaft an die bezirkliche Koordinatorin für Flüchtlingsfragen im Willkommensbüro zu melden, um bei auftretenden Konflikten moderierend eingreifen zu können. 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 
 

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