Drucksache - 2574/IV  

 
 
Betreff: Bewohner_innenbeiräte in den Gemeinschafts- und Notunterkünften schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Entscheidung
23.02.2016 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Integration vom 23.02.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 01.07.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                Datum:        06.2016

Abt. Tel.:      32961     

Bezirksbürgermeister

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2574/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Bewohner_innenbeiräte in den Gemeinschafts- und Notunterkünften schaffen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2574/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Senats in den Gemeinschafts- und Notunterkünften die Bildung von Beiräten der Bewohner_innen zu unterstützen, die eine Beteiligung und Mitsprache der untergebrachten geflüchteten Menschen ermöglichen.

Die Beiräte sollen in den Einrichtungen, in denen die Menschen über Monate untergebracht sind, demokratisch gewählt und auf Dauer gebildet werden. Für alle Mitglieder sollen auch Stellvertreter_innen gewählt werden, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Die Größe der Gremien soll sich an der Größe der Unterkünfte und der Zahl der Nationalitäten orientieren.

In den Beiräten soll die Repräsentanz aller nationalen und religiösen Gruppen sowie von Männern und Frauen aus der Unterkunft durch die Festlegung von Plätzen für diese Gruppen vor der Wahl festgelegt werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beiräte in den Unterkünften hinsichtlich ihrer Rechte zu qualifizieren und einen regelmäßigen Informationsaustausch zu organisieren.

Gegenüber den Quartiersräten und bürgerschaftlichen Initiativen soll dafür geworben werden, Begegnungen mit den Beiräten aus Einrichtungen in ihrer Umgebung durchzuführen und eine weitere Zusammenarbeit anzuregen.“

 

Das Bezirksamt hat am 28.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt begrüßt eine Beteiligung und Mitsprache der Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkünfte. In welcher Form eine Beteiligung geeignet und umsetzbar ist, hängt jedoch stark von der Unterbringungsform (Gemeinschafts oder Notunterkunft) ab. Die Rahmenbedingungen und Gegebenheiten in den Unterkünften weichen stark voneinander ab, so dass das Bezirksamt davon ausgeht, dass sich ein Beirat nicht für jede Unterkunftsart eignet: Ein Gremium, das wie der Beirat auf Nachhaltigkeit angelegt ist, wird sich in einer Notunterkunft mit hoher Fluktuation der Personen und regelmäßig kurzer Verweildauer nicht umsetzen lassen. 

 

Das Bezirksamt hat sich jedoch mit Schreiben vom 21.04. und  10.06.2016 gegenüber dem LAGeSo eingesetzt, dass die Schaffung von Beteiligungsformen Eingang in das Aufgabenprofil der Betreiber findet, welches sich aktuell in der vertraglichen Neugestaltung befindet. Eine Aufnahme der Beteiligung der Bewohner_innen in die Betreiberverträge, würde eine Verpflichtung der Betreiber zur Umsetzung mit sich bringen.  

Das Bezirksamt hat dem LAGeSo vorgeschlagen folgenden Passus in der Aufgabenbeschreibung der Betreiber aufzunehmen:

Sicherstellung der Beteiligung und Mitsprache der Bewohner_innen in geeigneter Weise, z.B. durch  regelmäßige Bewohner_innenversammlung oder die Schaffung von  Bewohner_innenbeiräten oder Vertrauenspersonen / Flüchtlingsfürsprecher_innen. Die Mitwirkungsbereiche können insbesondere die Hausordnung, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten als auch die Betreuungs- und die Verpflegungssituation betreffen.“

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass entgegen den Beiräten in Heimen, für die Bewohner_innenbeiräte keine gesetzliche Grundlage besteht. Ebenso verhält es sich mit den Flüchtlingsfürsprecher_innen. Die Rahmenbedingungen als auch die  Bereitstellung von Ressourcen für die Umsetzung und die administrativen Tätigkeiten der Beteiligungsgremien ist Flüchtlingsunterkünften ist demnach nicht geregelt. Das Bezirksamt verweist darauf, dass es bereits Ende 2014 eine Vorlage in den RdB zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einrichtung von Flüchtlingsfürsprecher_innen analog der Patientenfürsprechern eingebracht hat, welche vom RdB angenommen wurde (Beschluss - Nr. R-519/2014 vom 06.11.2014). Allerdings ist der Senat den Beschluss bislang nicht gefolgt.

 

In Umsetzung des Beschlusses  der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat das Bezirksamt zudem die Betreiber der Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk mit Schreiben vom 13.06.2016 gebeten, sich für die Bildung von Beiräten einzusetzen. Die Notunterkünfte werden gebeten, Bewohner_innenversammlungen durchzuführen.  Mit gleichem Schreiben hat das Bezirksamt die Leiter_innen der Unterkünfte im Bezirk zu einem Fachaustausch zum Thema „Beteiligung und Mitsprache geflüchteter Menschen in Gemeinschafts- und Notunterkünften“ für den 21.07.2016 im Rahmen der AG Geflüchtete Menschen eingeladen.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Grundsätze der Beteiligungsformen zu erörtern und die unterschiedlichen Mitsprache- und Beteiligungsformen auf deren konkrete Umsetzbarkeit hin zu prüfen. Neben dem Erfahrungsaustausch über bereits stattgefundene Bewohner_innenveranstaltungen, wird eine Mitarbeiter_in aus der Heimaufsicht beim LAGeSo die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Heimbeiräte erörtern.

Die Veranstaltung wird auch Aufschluss darüber bringen, welcher Unterstützung es konkret seitens des Bezirksamtes bedarf.

 

Das Bezirksamt ist bemüht, auf die Beteiligung und Mitsprache von geflüchteten Menschen in den Unterkünften hinzuwirken. Wo Beiräte entstehen, wird das Bezirksamt die Arbeit der Beiräte begleiten, die Beiräte durch Schulungen unterstützen und die Vernetzung mit Akteuren aus dem Sozialraum anbieten. 

 

A. Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. §36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 
 

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