Drucksache - 2540/IV
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Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Belegung von Ferienwohnungen mit geflüchteten Menschen - wie bereits in der Vergangenheit erfolgt - sicher zu stellen, dass es sich ausschließlich um angemeldete und genehmigte Ferienwohnungen handelt.
Da auch durch das Land Berlin und durch Träger im Auftrage des Landes eine Belegung von Ferienwohnungen mit geflüchteten Menschen erfolgt, wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber den zuständigen Stellen sicherzustellen, dass vor einer Belegung eine Prüfung erfolgt, ob die Ferienwohnung gemeldet und genehmigt ist.
Sofern illegale Ferienwohnungen vom Land Berlin oder im Auftrag des Landes mit geflüchteten Menschen belegt worden sind, ist der Erhalt der Unterbringung der Menschen das wichtigste Ziel. Gleichzeitig muss die illegale Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und ein hoher wirtschaftlicher Erfolg illegalen Handelns unterbunden werden.
Das Bezirksamt wird daher ersucht zu prüfen, ob auch durch mehrfache Verhängung von Geldbußen (gesetzlicher Höchstbetrag: 50.000 Euro), in diesen Fällen die Gewinne aus illegalen Ferienwohnungen durch Bußgelder komplett abschöpft werden können.
Das Bezirksamt wird ersucht, in diesen Fällen besonders nachdrücklich gegen die Illegalität der Gewinnstrebens mit diesen Wohnungen vorzugehen und eine Umwandlung der Belegung der illegalen Ferienwohnungen in normale Mietverhältnisse ggf. mit dem Träger einer Unterkunft zu erreichen und dafür aus allen Abteilungen des Bezirksamtes die erforderliche Unterstützung bereitzustellen.
Erledigungsfrist: 21.04.2016
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