Drucksache - 2488/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2488/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Umwidmung einer Wegeverbindung auf der Fischerinsel
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2488/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Wegeverbindung zwischen der Wallstraße zur Fischerinsel über die Inselbrücke und Inselstraße am Kreativhaus vorbei zu den Wohnhochhäusern umzuwidmen vom einem Parkweg zu einem Verkehrsweg. Die Verantwortung der Unterhaltung ist der zustän-digen Straßenverkehrsbehörde zu übertragen. Bestehende Gehwegschäden möchten durch das Bezirksamt umgehend beseitigt werden.
Das Bezirksamt hat am 26.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die genannte Wegeverbindung zwischen der Inselbrücke und den Wohnhäusern Fischerinsel 2 ist im Bebauungsplanentwurf I-58b als Bestandteil der Öffentlichen Grün- und Erholungsanlage festgesetzt. Sie erfüllt die Anforderungen nach dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) und ist dementsprechend nutzbar.
Der Asphaltweg erfüllt nicht die Anforderungen des Gesetzgebers an eine öffentliche Verkehrs-fläche gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999. Auch die Bestimmungen der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind nicht erfüllt. Für die beantragte Umwidmung wäre ein Neubau des Weges inclusive Entwässerung und die Anbindung an die öffentliche Beleuchtung erforderlich.
Die Herstellung einer Verkehrsfläche innerhalb einer Grünanlage widerspricht dem festgesetzten Bebauungsplan und ist somit rechtswidrig.
Ein rechtliches und sachliches Erfordernis einer Erschließung der Wohnanlage über den Park-weg besteht nicht, da eine ordnungsgemäße Erschließung des Gebäudes Fischerinsel 2 über die vorhandene Erschließung gewährleistet ist.
Eine Umwidmung ist daher aus den vorgenannten Gründen weder erforderlich, noch rechtlich gegeben.
-2- (DS 2488/IV)
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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