Wir fragen das Bezirksamt:
- Bezugnehmend auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 1128/IV vom 27. Mai 2015 fragen wir das Bezirksamt: Welche neuen Erkenntnisse hat das Bezirksamt hinsichtlich des Wohngebäudeleerstands in der
Taubenstraße 51-53
Glinkastr. 17, 19, 21
Neustädtische Kirchstr. 3
Mittelstr. 41-43
- Welche Aktivitäten mit welchen Ergebnissen unternahm das Bezirksamt bisher zur Umsetzung der Drs. 2296/IV ("Leerstehenden Wohnraum für Flüchtlinge nutzen")?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Wilhelmstraße 56-59 nach wie vor einige Wohnungen bewohnt sind und ist das Bezirksamt vor diesem Hintergrund nach wie vor der Ansicht, im Angesicht eines sich täglich verschärfenden Unterbringungsnotstands für geflüchtete Menschen eine Beschlagnahme dieses Gebäudes zum Zwecke der Unterbringung für geflüchtete Menschen nicht zu prüfen?