Drucksache - 2448/IV  

 
 
Betreff: Kann der Bezirk Mitte eine eigene Unterkunft für geflüchtete Menschen betreiben?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
12.01.2016 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
09.02.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
08.03.2016 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
12.04.2016 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
10.05.2016 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
31.05.2016 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.12.2015
2. BE HA vom 31.05.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 03.09.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .08.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2448/IV

Mitte von Berlin

___________________________________________________________________

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kann der Bezirk Mitte eine eigene Unterkunft für geflüchtete Menschen betreiben?

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2448/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Schaffung einer Einrichtung in der Verantwortung des Bezirks zur Unterbringung geflüchteter Menschen zu prüfen mit folgenden Fragestellungen:

        Wie viele Personen kommen ohne gesicherte Unterbringung kurzfristig in die Verantwortung des Bezirks Mitte von Berlin und inwieweit gelingt es, diese in vorhandenen Unterkünften unterzubringen?

        Welche eigenen Liegenschaften stehen für eine solche Einrichtung zur Verfügung? Inwieweit können Liegenschaften anderer dafür genutzt werden?

        Inwieweit kann auf eigenen Grundstücken eine Wohnnutzung neu geschaffen werden, ohne dass davon Grünflächen oder Liegenschaften, die sich aktuell in der Diskussion befinden, betroffen werden.

        Welche gemeinnützigen Träger bringen die erforderliche Erfahrung für den Betrieb einer solchen Einrichtung mit?

        Wie kann die gesicherte Unterbringung insbesondere für unbegleitete minderjährige geflüchtete Menschen und für Frauen sichergestellt werden?

        Kann eine Unterbringung in kleineren, überschaubaren und vielleicht gemischten Wohnformen dauerhaft erfolgen?

 

Wenn die Einrichtung einer eigenen Unterkunft im Rahmen der Prüfung vom Bezirksamt als erforderlich angesehen wird, wird das Bezirksamt ersucht, den Hauptausschuss der BVV über die Maßnahmen zu informieren.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Anmietung eines festen Kontingents an Hostelbetten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.08.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Senat hat mit der gesamtstädtischen Steuerung der Obdachlosigkeit eine zentrale Steuerung des Angebotes an Obdachloseneinrichtungen beschlossen. Der Entwurf des Kooperationsvertrages mit den Bezirken sieht eine mittelfristige Abwicklung der wenigen noch verbliebenen bezirkseignen Obdachloseneinrichtungen in den anderen Bezirken vor.

 

Der Bezirk Mitte hat alle bezirkseigenen Einrichtungen vor Jahren bereits auf Druck der Senatsverwaltung abgewickelt. Gleichzeitig wurden die Stellen der Ordnungsstelle, die mit der Heimleitung beauftragt war, ebenfalls abgebaut.

 

Eine Schaffung neuer bezirkseigener Einrichtungen ist nicht vorgesehen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

Berlin, den 28..08.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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