Drucksache - 2447/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „ Gesicherte Zuständigkeit für geflüchtete Menschen zwischen Weihnachten und Neujahr“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2447/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die zuständigen Stellen des Senats zu wenden, um zu erreichen, dass zwischen dem 24. Dezember 2015 und dem 03. Januar 2016 kein Wechsel der Zuständigkeit für geflüchtete Menschen vom Land zum Bezirk durchzuführen, um sicher zu stellen, dass über den Jahreswechsel alle geflüchteten Menschen gut und sicher versorgt sind.“
Das Bezirksamt hat am ...17.05.2016............................... beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der RdB hat mit Beschluss Nr. R-690/2015 vom 20.08.2015 auf die Flüchtlingsproblematik reagiert und seinen Sitzungsturnus ausgeweitet. 14-tägig wurde in Anwesenheit des Staatssekretärs die aktuelle Situation der Flüchtlinge beraten und seitens der Bezirksbürgermeister_innen zu lösende Fragestellungen benannt.
In der RdB-Sitzung am 03.12.2015 wurde das Vorbereitungsmanagement für die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel besprochen.
Mit einem Newsletter vom 21.12.2015 informierte dann das LAGeSo zu den Planungen Weihnachten/ Feiertage (s. Anlage). Die Bearbeitung der Flüchtlingsanliegen zwischen Weihnachten und den ersten Arbeitstagen im neuen Jahr war problemlos und weitestgehend nicht mit unzumutbaren Umständen für die hilfebedürftigen Flüchtlinge verbunden.
Rechtsgrundlage § 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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