Drucksache - 2382/IV  

 
 
Betreff: Benennung von einem Platz und drei Straßen im Gebiet der sog. Europacity/Heidestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag BiKuUm vom 11.11.2015
2. Beschluss
3. Karte mit den Benennungspunkten-Heidestraße
4. VzK vom 03.11.2016
5. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.07.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel:           44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2382/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Benennung von einem Platz und drei Straßen im Gebiet der sog. Europacity/Heidestraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2382/IV):

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den auf der dem Antrag beigefügten Karte mit der Ziffer 0 gekennzeichneten Platz als Otto-Weidt-Platz zu benennen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, folgende Straßen auf der dem Antrag beigefügten Karte zu benennen:

Ziffer 1 gekennzeichnete Straße als George-Stephenson-Straße,

Ziffer 5 gekennzeichnete Straße als Lydia-Rabinowitsch-Kemper-Straße,

Ziffer 6 gekennzeichnete Straße als Annemarie-Renger-Straße.

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.07.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Erschließungsanlagen werden derzeit hergestellt bzw. befinden sich in der Bauvorbereitung. Hier werden die Benennungsverfahren wie seinerzeit im Bereich zwischen Alexanderstraße/ Karl-Liebknecht-Straße/ Wadzeckstraße/ Otto-Braun-Straße erfolgt -  nur bezüglich der in diesem Bereich in Frage kommenden künftigen Straßennamen durchgeführt, aber erst entsprechend des tatsächlichen Bedarfes einer Straße im Zuge des örtlichen Baufortschritts.

 

Gegen die Vorschläge einer Benennung nach George Stephenson, Annemarie Renger und Otto Weidt wurden keinerlei Einwände oder Bedenken geäert, die Benennung wäre zu gegebenem Zeitpunkt möglich.

 

Gegen den Vorschlag einer Benennung in Lydia-Rabinowitsch-Kempner-Straße bestehen aufgrund der Länge des Straßennamen erhebliche Bedenken. Zum einen müssten selbst bei Verwendung des längsten möglichen Straßennamenschildes von 92 cm die Buchstaben sehr eng aneinander stehen, sodass das Straßenschild nur erkennbar bzw. lesbar wäre, wenn man sich in unmittelbarer Nähe befände. Zum anderen wäre aus rein praktischen Überlegungen der Name für einen Straßennamen ungeeignet. Er ist wenig einprägsam und nicht nur für Kinder und Gäste Berlins, sondern auch für Mitbürger, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, schwierig auszusprechen. Es ist zu befürchten, dass es aufgrund falscher Schreibweisen oder Abkürzungen des Straßennamen im Post- und Warenverkehr zu Irritierungen kommt und die Auffindung und Orientierung erschwert.

 

Entsprechend den Vorschriften der AV Benennung wird abermals der Hinweis gegeben, dass Straßennamen der eindeutigen Orientierung und Auffindung für Anwohner, Gäste und Besucher, Polizei und Rettungskräfte, Serviceunternehmen, Post- und Zustelldienste dienen, sie somit eine Ordnungsfunktion haben. Hierbei ist zu beachten, dass dies sowohl unter Zeitdruck möglich sein muss (Autofahrer, Zustelldienste,  insbesondere auch Polizei- und Rettungsfahrzeuge), als auch Menschen mit wenig ausgeprägten Lesefähigkeiten nicht vor Probleme stellen soll. Hierzu zählen nicht nur Kinder und Menschen mit Sehschwächen sondern auch solche, die der deutschen Sprache nicht (vollständig) mächtig sind.

 

- 2 -

 

 

Weiterhin sollte ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass Anwohner ihre Postanschrift vielfach auf Dokumente, Anträge, Formulare, Briefumschläge etc. schreiben müssen.

 

Diese Bedenken werden seitens des Straßen- und Grünflächenamtes als Fachamt, des Polizeipräsidenten in Berlin, der Zentralen Straßenverkehrsbehörde sowie des Bauherrn der angrenzenden Baufelder geäert.

Von der CA Immo als Bauherr der angrenzenden Baufelder wird statt der Benennung in Lydia-Rabinowitsch-Kempner-Straße die Benennung in Lisa-Fittko-Straße vorgeschlagen. Dieser Benennungsvorschlag wurde ebenfalls geprüft. Es bestehen keine Einwände oder Bedenken.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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