Drucksache - 2376/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2376/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Bebauungsplan III-213a neu aufstellen um Wohnungsbau zu ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2376/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans III-213a den Erhalt der Remise zu ermöglichen und innerhalb der Remise eine Wohnnutzung von 60% zu ermöglichen.
Das Bezirksamt hat am 30.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der B-Plan III-213a sieht für das Grundstück Liebenwalder Str. 33 sowie für die beiden Nach-bargrundstücke in der vorderen Grundstückshälfte zwei Wohngebäudereihen vor. Demgegenüber ist die rückwärtige Grundstückshälfte von jeglicher Bebauung freizuhalten. Der B-Plan weist zudem das letzte Viertel des Grundstücks, analog auch auf den Nachbargrundstücken, als Gemeinschaftsanlage als Freifläche zugunsten der Bewohner der Grundstücke Liebenwalder Str. 23-29, 31, 32 und Seestr. 62-63A aus.
Für eine „plankompatible“ Entwicklung gibt es folgende Möglichkeiten:
1.B-Plankompatibel ist die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage als Freifläche im Mischgebiet. 2.Soweit eine bestandsgeschützte Nutzung im Mischgebiet durchgehend stattgefunden hat und diese fortgesetzt wird, steht der Bebauungsplan dieser nicht entgegen. Wird für eine andere Nutzung ein bauaufsichtliches Verfahren erforderlich, so ist kein Bestandsschutz mehr gegeben und die Nutzungsänderung unzulässig. 3Für eine wohngebietsverträgliche Nutzung bzw. Umnutzung der Bestandsremisen innerhalb des WA (insbesondere zu Wohnungszwecken) können Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans vorliegen.
Anlage: Bebauungsplan III-213a
A)Rechtsgrundlage: Bau GB, AGBauGB BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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