Drucksache - 2360/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:34816 SE Facility Management BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2360/ IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Vermietung der bezirkseigenen Wohnungen aus einer Hand Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2360/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit die Vermietung aller privatwirtschaftlich vermieteten Wohnungen im Besitz des Bezirkes in einem Arbeitsbereich zusammengeführt werden kann.
Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit die Vermietung von Dienstwohnungen entsprechend zusammengeführt werden kann.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist erstmals zwei Monate nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung in einem Zwischenbericht die Zahl der Wohnungen und die aus dem Beschluss folgenden organisatorischen und finanziellen Auswirkungen zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Innerhalb des bezirklichen Immobilienbestandes werden 17 Dienstwohnungen und 25 Mietwohnungen durch die SE Facility Management (SE FM) und das Straßen und Grünflächenamt (SGA) verwaltet.
In der SE FM werden die Wohnungen des Schul- und Gesundheitsamtes verwaltet.
Die Grundstücksverwaltung für die Grundstücke des SGA ist im Amt verblieben und nicht in der SE FM zusammengefasst worden, da die Grundstücksangelegenheiten und die Fachaufgaben des Fachbereich Grünflächen/Pflege, Unterhaltung, Entwicklung eng miteinander verbunden sind, da die Mehrheit der Grundstücke Parkanlagen, Grünflächen und Friedhöfe sind.
Dienst-Miet-Vermögens- wohnungenwohnungenträger
1320Schulamt 10Gesundheitsamt 35SGA
1725Summe
Hierbei sind die Revierunterkünfte und Außenstellen als Gebäude immer Bestandteil von großen Flurstücken des Fachvermögens.
Eine Trennung zwischen der Verwaltung der Fachgrundstücke und der Verwaltung der Dienst- und Mietwohnungen ist nicht sinnvoll, da zersplitterte Zuständigkeiten auf einem Grundstück intensive Abstimmungsprozesse zwischen dem Vermögensträger und der hausverwaltenden Stelle erfordern. Derzeit sind die kompletten Bewirtschaftungsmittel sowie die Mittel der baulichen Unterhaltung im Kapitel des SGA ausgewiesen und werden eigenverantwortlich bewirtschaftet
Die Bewirtschaftung durch den Vermögensträger und die hausverwaltende Dienststelle erfordert intensive Einzelabstimmungen und führt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, da zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssen.
Dienstwohnungen sind Wohnungen, die Beschäftigten als Inhabern bestimmter Dienstposten ohne Abschluss eines Mietvertrages aus dienstlichen Gründen nach Maßgabe der Dienstwohnungsvorschriften zugewiesen werden.
Auch bei den Dienstwohnungen würde die Trennung der Verwaltung Dienstwohnung und Grundstück intensive Einzelabstimmungen erfordern und zusätzliche Schnittstellen schaffen.
Aus alledem folgt, dass eine Zusammenführung der Verwaltung von Dienst- und Mietwohnungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert ist.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 14.11.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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