Drucksache - 2360/IV  

 
 
Betreff: Vermietung der bezirkseigenen Wohnungen aus einer Hand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.11.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 14.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.10.2017

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:34816

SE Facility Management

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2360/ IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Vermietung der bezirkseigenen Wohnungen aus einer Hand

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2360/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit die Vermietung aller privatwirtschaftlich vermieteten Wohnungen im Besitz des Bezirkes in einem Arbeitsbereich zusammengeführt werden kann.

 

Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit die Vermietung von Dienstwohnungen entsprechend zusammengeführt werden kann.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist erstmals zwei Monate nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung in einem Zwischenbericht die Zahl der Wohnungen und die aus dem Beschluss folgenden organisatorischen und finanziellen Auswirkungen zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am 07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Innerhalb des bezirklichen Immobilienbestandes werden 17 Dienstwohnungen und 25 Mietwohnungen durch die SE Facility Management (SE FM) und das Straßen und Grünflächenamt (SGA) verwaltet.

 

In der SE FM werden die Wohnungen des Schul- und Gesundheitsamtes verwaltet.

 

Die Grundstücksverwaltung für die Grundstücke des SGA ist im Amt verblieben und nicht in der SE FM zusammengefasst worden, da die Grundstücksangelegenheiten und die Fachaufgaben des Fachbereich Grünflächen/Pflege, Unterhaltung, Entwicklung eng miteinander verbunden sind, da die Mehrheit der Grundstücke Parkanlagen, Grünflächen und Friedhöfe sind.

 

 

 

 

 

 

Dienst-Miet-Vermögens-

wohnungenwohnungenträger

 

1320Schulamt

10Gesundheitsamt

35SGA

 

1725Summe

 

 

Hierbei sind die Revierunterkünfte und Außenstellen als Gebäude immer Bestandteil von großen Flurstücken des Fachvermögens.

 

Eine Trennung zwischen der Verwaltung der Fachgrundstücke und der Verwaltung der Dienst- und Mietwohnungen ist nicht sinnvoll, da zersplitterte Zuständigkeiten auf einem Grundstück intensive Abstimmungsprozesse zwischen dem Vermögensträger und der hausverwaltenden Stelle erfordern.

Derzeit sind die kompletten Bewirtschaftungsmittel sowie die Mittel der baulichen Unterhaltung im Kapitel des SGA ausgewiesen und werden eigenverantwortlich bewirtschaftet

 

Die Bewirtschaftung durch den Vermögensträger und die hausverwaltende Dienststelle erfordert intensive Einzelabstimmungen und führt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand, da zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssen.

 

Dienstwohnungen sind Wohnungen, die Beschäftigten als Inhabern bestimmter Dienstposten ohne Abschluss eines Mietvertrages aus dienstlichen Gründen nach Maßgabe der Dienstwohnungsvorschriften zugewiesen werden.

 

Auch bei den Dienstwohnungen würde die Trennung der Verwaltung Dienstwohnung und Grundstück intensive Einzelabstimmungen erfordern und zusätzliche Schnittstellen schaffen.

 

 

Aus alledem folgt, dass eine Zusammenführung der Verwaltung von Dienst- und Mietwohnungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert ist.

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine


  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 14.11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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