Drucksache - 2354/IV  

 
 
Betreff: Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt aus der Wohnbaupotentialstudie?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok, Lüthke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.11.2015
2. Antwort Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung

Die SPD-Fraktion Mitte hat am 22. Oktober einen Besuch mit rund 40 Bürger_innen und Mitgliedern der Fraktion im Bereich Moabit-West durchgeführt und zwischen Stromstraße und Berlichingenstraße Grundstücke betrachtet, die teilweise in der Studie aufgeführt sind. Die Fragen gehen auf diesen Rundgang zurück und greifen folgende Komplexe mit Beispielen auf:

-          wie zumutbar sind die vorgeschlagenen Grundstücke für eine zukünftige Bebauung,

-          wie realistisch ist die Wiedererrichtung von im II. Weltkrieg zerstörten Vorderhäusern und wie beabsichtigt das Bezirksamt Konflikte mit den jetzigen Bewohner_innen der Gartenhäuser umzugehen,

-          hat sich die Einschätzung des Bezirksamtes zur Durchsetzung eines Baugebotes verändert,

-          warum sind benachbarte Grundstücke, die augenscheinlich ein vergleichbares Potential bieten, nicht einbezogen worden?

Dabei werden bewusst weitergehende Fragen zu Grünflächen außer Acht, die zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert werden sollen.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Die Studie zu Wohnungsbaupotentialen enthält eine Reihe von Grundstücken, bei denen Vorderhäuser, die vermutlich seit über 70 Jahren fehlen, wieder ergänzt werden sollen. Wie realistisch ist es aus der Sicht des Bezirksamtes, dass der Neubau von Vorderhäusern konfliktfrei (insbesondere mit den bestehenden Anwohner_innen) realisiert werden kann und welche Schritte sind dafür unternommen worden?
  2. Was hat dazu geführt, dass bei der beabsichtigten Wiedererrichtung von Vorderhäusern einzelne Grundstücke nicht in die Studie Eingang gefunden haben (etwa Wiclefstraße 10) kleinere und schmalere Grundstücke aber schon (etwa Wilhelmshavener Straße 54)?
  3. Worin besteht der Unterschied zwischen den Grundstücken einerseits Bugenhagenstraße 11 bzw. Wilhelmshavener Straße 66 und andererseits der Wiclefstraße 58, so dass eine Baulücke in der Studie aufgeführt wird, die andere nicht? Bzw. warum ist die Wiclefstraße 58 in einigen Karten als BL064 markiert, in anderen nicht und es liegt kein Steckbrief dafür vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt eingeleitet und welche Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt, um eine andere Bebauung der Grundstücke Turmstraße 40/41 zu erreichen?
  5. Wie bewertet das Bezirksamt die eingeschossige bzw. zweigeschossige Bebauung der Turmstraße an der Ecke zur Oldenburger Straße bzw. zwischen Waldstraße und Beusselstraße und welche Möglichkeiten will das Bezirksamt ergreifen, um welche Form der Bebauung dort zukünftig zu erreichen (da leider Steckbriefe zu den Grundstücken ebenfalls nicht vorliegen)?
  6. Beim Grundstück Stromstraße 35 besteht die Möglichkeit der Errichtung eines Wohnhauses direkt an der Ecke Stromstraße/Birkenstraße mit erheblicher Lärmbelastung durch den Autoverkehr für geschätzte 13 Wohneinheiten. Inwieweit ist das Bezirksamt der Auffassung, dass es - sowohl aus der Sicht der zukünftigen Bewohner_innen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Eigentümers - realistisch ist, angesichts des Verkehrslärms dort attraktiven Wohnraum zu errichten?
  7. Welche Maßnahmen werden beispielsweise hinsichtlich des Grundstücks Rostocker Straße 46/Berlichingenstraße 6/7 derzeit vom Bezirksamt unternommen, um Wohnungsbau zu ermöglichen? Für wie wahrscheinlich schätzt es das Bezirksamt ein, dass hier in den nächsten fünf Jahren eine Wohnbebauung begonnen werden kann?

 

 
 

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